Mieter in Berlin sollen besser vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen in Wohnungen geschützt werden, wenn die Eigentümer Fördergelder vom Land bekommen haben. Dafür wird das Wohnraumgesetz Berlin geändert. Unter anderem sind schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen die Regeln vorgesehen, wie der Bausenator Christian Gaebler (SPD) erläuterte. Dazu zählen vor allem höhere Bußgelder.
Unter anderem ist für Fälle von Zweckentfremdung der Wohnung eine Erhöhung von 50.000 auf 100.000 Euro vorgesehen, um so deutlich mehr Abschreckung zu erreichen, wie der Senator erläuterte.
Gute Nachrichten für Mieter von Sozialwohnungen
Die Novelle umfasst aber noch einen zweiten Bereich: Mieter von Sozialwohnungen können seit 2015 grundsätzlich einen Mietzuschuss nach dem Wohnraumgesetz beantragen. Bisher ist das auch dann möglich, wenn sie gleichzeitig Anspruch auf Wohngeld haben.
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Zudem darf das Land bei der überteuerten Vermietung von öffentlich gefördertem Wohnraum künftig monatlich 15 Euro pro Quadratmeter abschöpfen. Bislang waren es fünf Euro pro Quadratmeter. Diese Summe habe bisher die tatsächlich erzielbaren finanziellen Vorteile im Falle eines Verstoßes gegen Förderbestimmungen nicht hinreichend abgebildet, sagte Gaebler.
Der Berliner Rechnungshof hatte das kritisiert. Künftig soll das nicht mehr gehen, sagte Gaebler. „Wir haben jetzt klargestellt, die Mietzuschüsse aus dem Wohnraumgesetz können nur Menschen in Anspruch nehmen, die nicht durch Wohngeld gefördert werden. Das heißt, die Mieterinnen und Mieter müssen sich entscheiden.“
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