TIERSCHUTZ - Der Bundestag beschließt heute die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz. Welche konkreten Auswirkungen das haben wird, darüber gehen die Meinungen auseinander.

Durchbruch oder nur Alibi?

Regina Kerner
4 Min

BERLIN, 16. Mai. Nach mehreren gescheiterten Anläufen und jahrelangen Debatten wird der Bundestag an diesem Freitag voraussichtlich beschließen, den Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Mit der Änderung des Artikels 20a wird Tierschutz anderen Grundrechten wie der Freiheit der Wissenschaft oder der Religionsfreiheit gleichgestellt sein. Bisher war eine solche Verfassungsänderung, für die eine Zwei-drittelmehrheit des Bundestages notwendig ist, am Widerstand der Union gescheitert. Inzwischen hat die CDU/CSU ihre Meinung geändert und will zustimmen.Deutschland geht mit der Staatsziel-Bestimmung in Sachen Tierschutz weiter als alle anderen europäischen Länder. Doch welche Auswirkungen die Verfassungsänderung tatsächlich haben wird, darüber gibt es geteilte Meinungen. Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, knüpft große Hoffnungen an die Neuregelung. "Gerichte in Deutschland müssen künftig zu ganz anderen Urteilen kommen", sagte Apel der "Berliner Zeitung". Bislang hätten Richter im Zweifel stets gegen das Tierschutzgesetz und für Berufs-, Forschungs-, Kunst- oder Religionsfreiheit entschieden. Künftig müssten sie zwischen gleichwertigen Grundrechten abwägen. Als Beispiel nannte Apel Kunstaktionen mit Tieren, wie etwa im vergangenen Jahr in Berlin, als eine Kuh von einem Hubschrauber abgeworfen wurde. "Das konnten wir damals nicht verhindern, weil das Tierschutzgesetz durch das höhere Gut der freien Kunstausübung ausgehebelt wurde", sagte Apel. Verbesserungen erhofft sich der Tierschützer auch in der Massentierhaltung. Hier hätten die wirtschaftlichen Interessen und die Gewerbefreiheit des Halters künftig nicht mehr automatisch Vorrang vor dem Schutz der Tiere. Auch dürften die Gerichte Fälle von Tierquälerei nicht mehr wie "Kavaliersdelikte" behandeln, sagte Apel. Um die juristischen Einflussmöglichkeiten der Tierschützer weiter zu verbessern erwartet der Verbandspräsident von der Bundesregierung, dass sie künftig das Mittel der Verbandsklage gesetzlich festschreibt. Aus Sicht von Apel ist dies "eigentlich die Konsequenz aus der Verfassungsänderung".Einen neuen Vorstoß plant der Tierschutzbund beim Thema Schächten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar unter Berufung auf die Berufs- und Religionsfreiheit entschieden, dass das Schlachten ohne vorherige Betäubung - das im Tierschutzgesetz verboten ist - in Einzelfällen zulässig sein kann. "Hier wollen wir erneut vor das Verfassungsgericht gehen", kündigte Apel an. Das Schächt-Urteil hatte in der Bevölkerung Empörung ausgelöst und wird von der Union als Begründung für ihren Sinneswandel in Sachen Grundgesetzänderung angeführt. Aber auch die nahe Bundestagswahl könnte angesichts einer breiten Lobby von Tierfreunden - darunter viele Unionswähler - eine Rolle spielen, vermutet der Tierschutzbund.Der CDU-Rechtsexperte Rupert Scholz rechnet denn auch in seiner Fraktion mit einer klaren Mehrheit für die Verfassungsänderung. "Ich selbst werde mich aber der Stimme enthalten, weil ich mir von der Sache nichts verspreche", sagte Scholz dieser Zeitung. Den Tierschutz als Staatsziel festzuschreiben werde "keinerlei reale Auswirkung haben". Bereiche wie die Massentierhaltung, Tiertransporte oder auch Tierversuche seien längst nicht mehr auf nationaler Ebene zu regeln, sondern gehörten zum EU-Recht. "Wir müssen aufpassen, dass die Verfassungsänderung keinen Alibicharakter bekommt", warnte Scholz.Immer wieder blockiert // Die Union hatte mit der Begründung, das Grundgesetz dürfe nicht überfrachtet werden, die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel mehrfach abgeblockt. Zuletzt hatte Fraktionschef Friedrich Merz die CDU/CSU-Abgeordneten vor der Bundestagsentscheidung im April 2000 aufgefordert, geschlossen dagegen zu stimmen und die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zu verhindern. Edmund Stoiber sprach sich damals für die Änderung aus.Im Grundgesetz Artikel 20a soll es nach dem interfraktionellen Antrag, über den der Bundestag an diesem Freitag abstimmt, künftig heißen: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere (. . . ). " Damit wird das bereits 1994 beschlossene Staatsziel Umweltschutz erweitert.DPA/ULRICH PERREY Bei Tiertransporten sind Rinder und Schweine oft tagelang auf engstem Raum zusammengepfercht. Skeptiker bezweifeln, dass durch die Grundgesetzänderung Verbesserungen erreicht werden. Denn das letzte Wort hat die EU.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema