LÜBBENOW. Das weitläufige Grundstück mit dem sanierungsbedürftigen grauen Haus am Rande des abgelegenen Dorfes Lübbenow sieht verlassen aus. In dem nach dem Krieg gebauten Haus haben die Eltern Beatrice W. und Marko N. ihre Tochter Jennifer neun Jahre lang versteckt. Doch nun ist das Mädchen in Sicherheit: Die 13-Jährige wird seit zwei Wochen im Krankenhaus Eberswalde behandelt. Die Eltern hatten das geistig und körperlich behinderte Kind nicht zur Schule geschickt und seit ihrem Umzug von Berlin jeglichen sozialen Kontakt unterbunden. Landrat Klemens Schmitz (parteilos) sagte gestern, das das Mädchen Windeln trug und autistische Verhaltensmerkmale zeigte, als sie im Haus der Eltern gefunden wurde.Dieser Fall von Verwahrlosung ist auch ein Fall des Versagens des Jugendamtes im Landkreis Uckermark. Die Behörde wusste seit 2006, dass Jennifer nicht zur Schule geht.Kein Verlies, keine FesselnDie Eltern hatten Jennifer nicht wie vorgeschrieben im Jahr 2002 zur Schule angemeldet. Sie haben sogar die Behörden belogen. Ein Nachbar hatte bereits 2006 das Jugendamt informiert, dass Jennifer nicht zur Schule geht. "Daraufhin war ein Mitarbeiter unseres Jugendamtes vor Ort", räumte Kreissprecherin Ramona Fischer ein. Der Mitarbeiter habe sich die drei Kinder der Familie angeschaut und gefragt, warum die behinderte Tochter nicht zur Schule gehe. "Die Eltern sagten, sie sei offiziell zurückgestellt", sagte Fischer "Es gab keine Auffälligkeiten bei den Kindern, die Eltern klangen glaubwürdig - er hat ihnen geglaubt." Das sei eindeutig ein Fehler gewesen. Der Mitarbeiter hätte sich Unterlagen zeigen lassen müssen. "Die Sache wird nun von der Staatsanwaltschaft geprüft."Nachdem die Berliner Zeitung gestern über die Vernachlässigung berichtet hatte, spekulierten Boulevard-Medien, dass es sich um einen zweiten Fall Fritzl handeln könnte - der 74-jährige Österreicher Josef Fritzl wurde im März zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er seine Tochter 24 Jahre lang im Keller gefangen hielt, sie Tausende Male vergewaltigte und sieben Kinder zeugte. "Der Fall in Lübbenow ist nicht mit dem Fall Fritzl zu vergleichen", sagte der Neuruppiner Oberstaatsanwalt Jürgen Schiermeyer.Nach bisherigen Erkenntnissen wurde das Kind nicht körperlich misshandelt. "Es gab keine Fesseln, kein Kellerverlies, keine Kisten, in denen das Kind eingesperrt wurde", sagte Schiermeyer. Den Eltern wird vorgeworfen, die Fürsorgepflicht vernachlässigt zu haben. "Wir ermitteln auch wegen Misshandlung, dabei geht es aber nicht um körperliche Gewalt, sondern um die Auswirkungen der jahrelangen völligen Abschottung von der Außenwelt."Gestern haben die Eltern - die Jennifer versteckt haben sollen, weil sie sich angeblich für deren Behinderung schämten - ihr Haus am Rand des 350-Einwohner-Dorfes vor den vielen Kamerateams abgeschottet. "Die wollten nie irgendwas mit uns im Dorf zu tun haben", erzählt ein Nachbar. Jennifers Mutter stamme aus Berlin und sei unauffällig. Der Vater komme aus Lychen, er habe oft getrunken. "Alle im Dorf wussten, dass eine Tochter behindert ist. Aber wir dachten, die Behörden wissen es auch", sagt er.Derzeit wird die Familie vom Jugendamt betreut. "Das zuständige Familiengericht hat entschieden, dass die Eltern nicht mehr über den Aufenthaltsort des behinderten Mädchens und seine gesundheitliche Behandlung bestimmen dürfen", sagte Kreissprecherin Fischer. Dies übernehme nun das Jugendamt. Bei den beiden anderen Kindern, ein 14-jähriger Junge und ein elfjähriges Mädchen, wurde keine Verwahrlosung festgestellt, sie gehen auch regelmäßig zur Schule. "Es gibt kein Anzeichen, dass sie zum eigenen Schutz aus der Familie genommen werden müssen."Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) sagte: "Es macht mich sprachlos, wenn da jahrelang nicht reagiert wird." Er warnte aber vor einer Vorverurteilung der Ämter. "Die Jugendämter sind oft die Sündenböcke", sagt Hella Tripp vom Landesjugendamt. "Mal wird ihnen vorgeworfen, sie seien zu streng, mal heißt es, sie seien ignorant." Dabei könnten sie meist erst reagieren, wenn mögliche Verwahrlosungen gemeldet werden.In Lübbenow haben sich immer wieder mal Leute beklagt, dass das geistig behinderte Kind, das auch in seiner Bewegung eingeschränkt ist, laut schrie. Gemeldet hat das ein Nachbar erst jetzt - und setzte so die Nachforschungen in Gang.------------------------------Notfalls kommt die PolizeiUntersuchung: Die erste offizielle Pflichtuntersuchung für alle Kinder ist die Schuleingangsuntersuchung, die vor Ende des fünften Lebensjahrs erfolgt. Dabei müsste spätestens auffallen, ob Kinder in Familien vernachlässigt werden.Ablauf: Die Schulen erfahren von den Meldeämtern die Namen der Kinder. Die Eltern werden schriftlich aufgefordert, ihre Kinder beim Arzt vorzustellen. Wenn sie es nicht tun, kann notfalls auch die Polizei eingeschaltet werden.Verdacht: Wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind vernachlässigt wird, sollten Verwandte und Nachbarn Jugend- oder Gesundheitsämtern, Polizei oder auch den Pfarrer informieren. Auch anonyme Meldungen werden überprüft.------------------------------Foto: Für die Ermittlungen versuchten Polizisten gestern noch einmal, das Haus zu betreten. Niemand öffnete auf das Klopfen der Beamten.
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