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Todesstrafe in Deutschland: Die letzten Hinrichtungen in Ost und West

Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 war die Todesstrafe in der BRD abgeschafft. Kurz zuvor wurde sie aber noch vollstreckt. In der DDR fand 1981 die letzte Hinrichtung statt. Was war passiert?

Ernst Reuß
9 Min
Gefängnis in Bautzen 1989. In der DDR fand 1981 die letzte Hinrichtung statt.

Gefängnis in Bautzen 1989. In der DDR fand 1981 die letzte Hinrichtung statt.

© Werner Schulze/imago

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Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, damit war die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft. Kurz zuvor wurden allerdings noch Hinrichtungen vollstreckt.

In der DDR wurde die Todesstrafe erst Ende 1987 abgeschafft – laut Statistik des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nach ungefähr 160 Hinrichtungen. Die Vollstreckungen wurden auch vor den Angehörigen oft vollständig geheim gehalten. Zahl und Art der Hinrichtungen sind daher erst nach der Wende bekannt geworden. Das letzte Todesurteil wurde 1981 vollstreckt.

Wie kam es zu diesen „letzten Hinrichtungen“?

Zunächst der Blick nach Westdeutschland: Am 18. Februar 1949, also rund drei Monate vor Inkrafttreten des Grundgesetzes, wurde Richard Schuh in Tübingen mit der Guillotine hingerichtet. Er hatte einen Lastwagenfahrer erschossen, der ihn als Anhalter mitnahm, weil er die Reifen des Lkws auf dem Schwarzmarkt verticken wollte.

In West-Berlin wurde am 11. Mai 1949, zwölf Tage vor der Verkündung des Grundgesetzes, die letzte Hinrichtung vollzogen. Obwohl man sich bereits auf das Grundgesetz geeinigt hatte, blieb West-Berlin unerbittlich und beharrte auf dem Vollzug des Todesurteils.

Opfer einer eher engstirnigen Anwendung der Gesetze wurde der bei seinem Tod 24-jährige Raubmörder Berthold Wehmeyer. Auch er wurde guillotiniert. Deutsche „Fallbeile“ gab es nach dem Ende des Nationalsozialismus genug. Derartige Tötungsinstrumente, mit denen viele Tausende Menschen enthauptet worden waren, fertigte die Gefängnisschlosserei Tegel. Hitler gab 1933 dort den Bau von mehr als 30 Guillotinen in Auftrag. Sie wurden – außer in Frankreich, wo es seit der Revolution eine ausreichende Anzahl dieser Tötungsmaschinen gab – vor allem in den besetzten Gebieten gebraucht. Dort kamen sie massenhaft zum Einsatz.

Eine Guillotine im Strafvollzugsmuseum

Eine Guillotine im Strafvollzugsmuseum

© Bernd Weißbrod/dpa

Der gelernte Schlosser und ehemalige Krankenpfleger Berthold Wehmeyer, der durch die Umstände seines Todes einen zweifelhaften Ruhm erlangte, hatte zusammen mit seinem vier Jahre älteren Bekannten Hans Wagner, der später wegen Beihilfe zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde, eine ältere Frau aus Berlin-Weißensee bei der gemeinsamen Hamsterfahrt bei Wusterhausen an der Dosse vergewaltigt und erwürgt.  „Hamsterfahrten“ nannte man die Versuche von Stadtbewohnern, auf dem Land Hausrat, Kleidung und Wertgegenstände gegen Lebensnotwendiges einzutauschen. Mordfälle wie dieser gehörten damals zum Nachkriegsalltag.

Da es Zeugen der Begegnung zwischen den beiden jungen Männern und der älteren Frau gab, ermittelte die Kriminalpolizei recht schnell die mutmaßlichen Täter. Während die 61-jährige Eva Kusserow 20 Kilogramm Kartoffeln ergattern konnte, waren Wehmeyer und Wagner erfolglos beim Versuch, Lebensmittel zu bekommen. Die 20 Kilogramm Kartoffeln schienen für sie eine lohnende Beute zu sein. Ein aus heutiger Sicht recht armseliges Motiv, doch in jener Zeit herrschte Hunger. Kartoffeln bildeten den Hauptbestandteil der Nachkriegsernährung, und um die Kartoffel kreiste damals das Denken vieler Menschen.

Wehmeyer sagte aus, dass er die Frau von hinten gepackt und gegen den Hals geschlagen habe. Angeblich sei er von seinem Mittäter Wagner dazu angestiftet worden. Danach habe er versucht, sie zu vergewaltigen. Das habe aber nicht geklappt, weil er sich von seinem Mittäter gestört gefühlt habe, der schließlich statt seiner die röchelnde Frau vergewaltigt haben soll. Danach habe er ihr ein weißes Tuch in den Mund gesteckt, und sie hätten ihr die Nase zugehalten und sie geschlagen, bis kein Lebenszeichen mehr zu vernehmen war.

Der 28-jährige ehemalige Bäcker Wagner, der inzwischen als „Hilfsdesinfektor“ beim Gesundheitsamt Steglitz arbeitete, war laut eigener Aussage angeblich entsetzt von Wehmeyers Tat gewesen, habe aber Angst vor ihm gehabt. Zusammen mit seiner Gattin belastete er den verdächtigen Berthold Wehmeyer als Haupttäter schwer. Delikat war dabei, dass der ledige Wehmeyer mit Wagners Ehefrau eine Affäre eingegangen war.

Menschen bei einer Hamsterfahrt

Menschen bei einer Hamsterfahrt

© Lars Fröhlich/imago

Die beiden Täter beschuldigten sich gegenseitig der Tat

Die Kriminalpolizei war unschlüssig. Ein psychiatrisches Gutachten sollte den wahren Mörder ermitteln. Wehmeyer habe ein stark ausgeprägtes Sexualverlangen, hieß es im Gutachten, und die Richter konnten sich nicht vorstellen, dass Wagner das viel ältere und damit weniger attraktive Opfer missbraucht haben soll, wo er doch mit einer jungen Frau verheiratet war. Das Verhältnis zwischen Wehmeyer und der Frau seines Mittäters spielte bei diesen Überlegungen anscheinend keine Rolle.

Wehmeyer sei eine „primitive, triebhaft handelnde, psychopathisch, egoistisch veranlagte Persönlichkeit“. Als 16-Jähriger hatte er eine Frau in der S-Bahn beraubt und sie aus dem Wagen zu stoßen versucht. Dafür war er zu neun Jahren Haft verurteilt worden, aber bereits 1944 auf freien Fuß gekommen.

Der Gutachter sah eher Wehmeyer als Anstifter als den älteren, aber „infantilen“ Wagner, der leicht zu beeinflussen gewesen sein soll. Damit war die Sache für die Polizei und das Gericht klar. Laut Urteil war Wehmeyer Wagner „körperlich und in seiner Entschlusskraft weit überlegen“.

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Am 5. Juli 1948 wurde Wehmeyer wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs zum Tode verurteilt. Die Revision wurde zurückgewiesen, ein Gnadengesuch mit den dürren Worten „Zur Befürwortung einer Begnadigung sehe ich keinen Anlass“ abgelehnt.

Auch die Alliierte Kommandantur lehnte sodann eine Begnadigung in englischer, russischer und französischer Sprache ab. So kam es schließlich zur Hinrichtung im Gefängnis in der Lehrter Straße. Der Scharfrichter wurde informiert, beim Bezirksbürgermeister wurden Lebensmittelkarten für die Henkersmahlzeit und für die an der Vollstreckung beteiligten Personen bestellt sowie 300 rote Plakate gedruckt. Sie dienten dazu, die vollstreckte Hinrichtung an ausgesuchten Litfaßsäulen der Stadt der Allgemeinheit bekannt zu geben.

Nach der Hinrichtung Wehmeyers wurde die letzte Berliner Guillotine demontiert und vier Jahrzehnte im Keller der Untersuchungshaftanstalt Moabit verwahrt. Heute ist sie im Strafvollzugsmuseum in Ludwigsburg zu besichtigen.

Bis zur Abschaffung der Todesstrafe fanden zwischen 1947 und 1949 im Berliner Zellengefängnis Lehrter Straße insgesamt zwölf Exekutionen statt. Vier davon waren vom britischen Militärgericht angeordnet, acht erfolgten auf Anordnung des Landgerichts Berlin.

Die letzte Hinrichtung in der DDR

Das letzte staatliche Hinrichtungsopfer in der DDR war der 1942 geborene MfS-Hauptmann Dr. Werner Teske. Er hatte an der Humboldt-Universität Finanzökonomie studiert und promovierte 1969. Eigentlich schwebte ihm eine wissenschaftliche Karriere vor, doch schon 1967 war er als IM „Tesla“ angeworben worden und arbeitete nach dem Rigorosum hauptamtlich an der Stasizentrale in Berlin–Lichtenberg. Teske wurde zum Agentenführer, der häufig im Westen war, wo er zum Beispiel bei der Fußballweltmeisterschaft 1974 und bei der Winterolympiade 1976 in Innsbruck für die Westdevisen der streng ausgewählten „Reisegruppe“ zuständig war und dies auch für Unterschlagungen nutzte. Teske hatte Eheprobleme, trank zu viel, war unzufrieden mit seinem Job – und in Österreich hatte es ihm gefallen.

Ein Kreuz hängt am 16. Juni 2016 in dem Raum der früheren zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig (Sachsen), der bis 1981 zur Vollstreckung der Todesurteile genutzt wurde. Zwischen 1960 und 1981 wurden in dem Raum einer ehemaligen Hausmeisterwohnung insgesamt 64 Menschen hingerichtet.

Ein Kreuz hängt am 16. Juni 2016 in dem Raum der früheren zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig (Sachsen), der bis 1981 zur Vollstreckung der Todesurteile genutzt wurde. Zwischen 1960 und 1981 wurden in dem Raum einer ehemaligen Hausmeisterwohnung insgesamt 64 Menschen hingerichtet.

© Hendrik Schmidt/dpa

Laut Urteil war er als „operativer Offizier mit der Führung von in der Deutschen Demokratischen Republik und im kapitalistischen Ausland wirkenden Patrioten betraut“. Dann jedoch sollen „zunehmende Oberflächlichkeit, Unehrlichkeit und Unlust zu mehreren dienstlichen Verfehlungen geführt“ und Teske soll „keine innere Bindung zum Staat der Arbeiter und Bauern gezeigt haben“.

Teske hatte sich darüber Gedanken gemacht, in den Westen zu flüchten und geheime Informationen mitzunehmen. Dafür hatte er Dokumente gesammelt. Mit Rücksicht auf seine Familie wagte er die Flucht dann aber doch nicht.

In der geheimen Urteilsbegründung hieß es: „In Vorbereitung der Fahnenflucht prägte er sich im Jahr 1977 zum Zwecke des Verrats an einen imperialistischen Geheimdienst von 18 Patrioten, die im kapitalistischen Ausland wohnhaft waren, die Namen, Altersangaben, Wohnanschriften, berufliche Tätigkeit und Arbeitsstellen fest in das Gedächtnis ein. Mit dem Verrat dieser Informationen wollte er seinen Bruch zum Ministerium für Staatssicherheit und zum sozialistischen Staat dokumentieren.“ Die vom Angeklagten begangenen Verbrechen seien „von außerordentlich hoher Gesellschaftsgefährlichkeit und vom skrupellosen Verrat an der Arbeiter-und-Bauern-Macht durchdrungen“.

Weiter hieß es: „Der Angeklagte wird wegen vorbereiteter und vollendeter Spionage im besonders schweren Fall in Tateinheit mit vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall […] zum Tode verurteilt.“

Rechtsstaatliche Ansprüche erfüllte das Urteil keineswegs, wie man 1993 feststellte. Es sollte wohl ein Exempel statuiert werden, denn kurz zuvor war es einem Kollegen Teskes gelungen, in den Westen zu flüchten. Er sei an Herzversagen gestorben, erfuhr Teskes Familie später aus der Sterbeurkunde.

Es war die letzte Hinrichtung in der DDR. Sie erfolgte am 26. Juni 1981 und geschah durch – wie es in der „geheimen Verschlusssache 02014“ im schönsten Behördendeutsch hieß – „unerwarteten Nahschuss in das Hinterhaupt“. Ort der Hinrichtung war die damalige Hausmeisterwohnung der Leipziger Strafvollzugsanstalt.

„Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor“

Dorthin war Teske am frühen Morgen aus der Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen gebracht worden. Er solle verlegt werden, wurde dem Häftling mitgeteilt. Beim Betreten des extra dafür eingerichteten Hinrichtungsraums trat der letzte Henker der DDR – Hauptmann Hermann Lorenz – unvermittelt von hinten an den Verurteilten heran und gab ihm mit einer schallgeschützten Pistole einen Genickschuss. Kaum eine Minute zuvor hatte der Staatsanwalt dem wohl verdutzten Teske eröffnet: „Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor“, denn „der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik“, also Erich Honecker, habe davon abgesehen, ein Gnadenverfahren einzuleiten.

Bereits im Dezember 1979 und im Juli 1980 waren ein Major der Stasi und ein ehemaliger Fregattenkapitän im Nachrichtendienst auf dieselbe Weise umgebracht worden. Das Urteil gegen Teske wurde 1993 als rechtsstaatswidrig annulliert. 1998 wurden der Richter und der Staatsanwalt des Urteils zu vier Jahren Haft verurteilt.

Ernst Reuß ist Autor. 2022 erschien sein Buch „Endzeit und Neubeginn, Berliner Nachkriegsgeschichten“ im Metropol-Verlag.

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