Das Landgericht Zweibrücken hat einen 26-jährigen Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte vor fünf Monaten einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz angegriffen, der an den Folgen der Tat starb.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann die tödlichen Verletzungen verursacht hat, ohne dass ihm eine Tötungsabsicht nachzuweisen war. Der Straftatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge greift, wenn eine vorsätzliche Körperverletzung den Tod des Opfers zur Folge hat, ohne dass der Täter den Tod bewusst herbeiführen wollte.
Zugbegleiter gegen Kopf und Schläfe geschlagen
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken hatte der Zugbegleiter den Angeklagten am 2. Februar 2026 kurz nach der Abfahrt eines Regionalexpresses in Landstuhl kontrolliert. Der Mann habe weder eine Fahrkarte vorzeigen noch sich ausweisen wollen und sei der Aufforderung, den Zug zu verlassen, nicht nachgekommen. Anschließend habe er dem Bahnmitarbeiter mehrere kräftige Faustschläge gegen Kopf und Schläfen versetzt. Der Zugbegleiter sei bewusstlos zu Boden gegangen und am 4. Februar an einer Hirnblutung gestorben. Der Angeklagte habe sich nach der Tat wieder auf seinen Platz gesetzt.
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