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Tödlicher Polizeieinsatz in Königs Wusterhausen: Justiz weist Kritik zurück

In Brandenburg kommt es zu einem tödlichen Polizeieinsatz, bei dem ein Mann stirbt. Nun reagiert die Generalstaatsanwaltschaft.

Team News dpa/BLZ
2 Min
Ein Polizist trägt eine Schutzweste mit der Aufschrift „Polizei“. 

Ein Polizist trägt eine Schutzweste mit der Aufschrift „Polizei“. 

© Hannes P Albert/dpa

Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg hat den Vorwurf wegen möglicher einseitiger Ermittlungen nach einem tödlichen Polizeieinsatz zurückgewiesen. Eine Fachaufsichtsbeschwerde des Anwalts der Angehörigen des Mannes „wurde abschlägig beschieden“, teilte Oberstaatsanwalt Marc Böhme von der Generalstaatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Anwalt Falko Drescher hatte in der Beschwerde gefordert, der Staatsanwaltschaft Cottbus und der Polizei das Verfahren zu entziehen. Er warf den Ermittlern vor, die Aufklärung werde verhindert.

Es geht um die Frage, ob ein 45-jähriger Mann bei dem Polizeieinsatz am 11. April mit seinem Gesicht mit Gewalt so lange auf den Boden gedrückt wurde, dass er letztlich erstickte. Nach Angaben der Polizei hatten Beamte den Mann bei dem Einsatz im Ortsteil von Königs Wusterhausen überwältigt, weil er sich aggressiv verhalten, gebissen und getreten habe. Polizisten hätten Pfefferspray eingesetzt und den Mann mithilfe von Anwohnern gefesselt. Unmittelbar danach wurde er laut Polizei ohnmächtig, die Handfesseln wurden gelöst, Erste Hilfe wurde geleistet und ein Notarzt hinzugerufen. Der Mann sei in ein Berliner Krankenhaus gebracht worden, wo er am Tag darauf starb.

Nach Einsatz in Königs Wusterhausen: Todesursache bleibt unklar

Die genaue Todesursache ist auch nach der Obduktion offen: „Es wird jetzt noch ein ergänzendes Gutachten eingeholt“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Cottbus, Nicole Walter. Die Todesursache sei nach wie vor nicht geklärt. Die Obduktion des Mannes hatte nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft, die ebenfalls involviert war, zunächst keine Anzeichen für eine äußere Gewalteinwirkung und Fremdverschulden als Todesursache ergeben. Angehörige des Mannes hatten Strafanzeige gegen die beteiligten Beamten gestellt wegen des Verdachts eines gemeinschaftlich begangenen Tötungsdelikts.

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