Baden-Württemberg

Tödliches Zugunglück: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Lkw-Fahrer

Am Dienstag kamen drei Menschen bei einem Zusammenstoß zwischen einer Straßenbahn und einem Lkw ums Leben. Nun wird gegen den Fahrer ermittelt.

Eva Maria Braungart Team News dpa/Eva Maria Braungart
2 Min
Ein Bild der Zerstörung bietet sich nach einem Zusammenstoß zwischen einem Tanklaster und einer Stadtbahn.

Ein Bild der Zerstörung bietet sich nach einem Zusammenstoß zwischen einem Tanklaster und einer Stadtbahn.

© Rene Priebe/dpa

Nach dem tödlichen Zugunglück in Baden-Württemberg, bei dem drei Menschen ums Leben kamen, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den Fahrer des Tanklasters aufgenommen. Der genaue Unfallhergang müsse aber noch geklärt werden, sagte ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur.

Wie der Südwestrundfunk (SWR) berichtete, stießen der Laster und die Bahn gegen 14.15 Uhr an einem unbeschrankten, mit Rotlicht gesichertem Bahnübergang zusammen. Dabei schob die Stadtbahn den Lkw mehrere Meter vor sich her. Der Tanklastwagen und die Stadtbahn gerieten in Brand. Der Tanklastwagen war mit Heizöl beladen. Er wurde nach Angaben der Ermittler von der Bahn an der rechten Fahrzeugseite erfasst und rund 40 Meter mitgeschleift. Beide Fahrzeuge fingen Feuer.

Lkw-Fahrer kam mit Verletzungen ins Krankenhaus

Drei Menschen kamen bei dem Unglück ums Leben, darunter laut Polizei die 59 Jahre alte Bahnfahrerin sowie zwei Fahrgäste. „Aufgrund der Schwere der Brandeinwirkung dauert die Identifizierung der drei Personen nach wie vor an“, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittag mit. Die Einsatzkräfte hätten eine Person tot aus dem Führerhaus geborgen. „Die zwei weiteren Verstorbenen befanden sich im vorderen Bereich der Bahn.“

Der 49 Jahre alte Lkw-Fahrer war mit schweren Verletzungen in eine Spezialklinik geflogen worden. Zehn weitere Fahrgäste wurden leicht verletzt. „Wie viele Personen sich insgesamt zum Zeitpunkt der Kollision in der Straßenbahn befanden, ist noch nicht abschließend geklärt.“

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