Behördenversagen

Traumhaus in Rangsdorf enteignet: Besuch nach dem BGH-Urteil – der Streit ist noch nicht vorbei

Die Familie von Kristin W. hat durch einen Amtsfehler ihr Traumhaus verloren. Noch wohnt sie darin, aber der BGH hat das Urteil bestätigt. Ein Besuch vor Ort.

7 Min
Die Treppe war noch nicht fertig, als der erste Horrorbrief kam: das Traumhaus von Kristin W. in Rangsdorf.

Die Treppe war noch nicht fertig, als der erste Horrorbrief kam: das Traumhaus von Kristin W. in Rangsdorf.

© Maurice Weiss/Ostkreuz

Kristin W. hat Rechtsgeschichte geschrieben. „Yeah!“, sagt sie am Tag nach der Urteilsverkündung. Dabei rollt sie die Augen. Es ist ironisch gemeint. Sie hätte drauf verzichten können. Seit zwölf Jahren sitzt sie in Rangsdorf bei Berlin mit ihrer Familie in einem Traumhaus fest, das ihr nicht gehört. Sie hat viel Arbeit in den Bau gesteckt, zahlt einen hohen Kredit ab. Zwei Jahre nach dem glücklichen Einzug ist sie enteignet worden, aufgrund eines Fehlers des Amtsgerichts.

Seitdem ging der Fall durch alle Instanzen. Am Freitag hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein Urteil gefällt. Er ist von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen, zugunsten von Kristin W. – aber die kann sich darüber gar nicht freuen. „Ist jetzt kein Knallerurteil“, sagt sie.

Mit einem Abo weiterlesen

Sie haben bereits ein B+ Abo?

*