Kraftstoffkrise

Trotz steigender Spritpreise: Bundeskartellamt darf Großhandel vorerst nicht prüfen

Die Spritpreise sind weiterhin auf hohem Niveau. Das Bundeskartellamt wollte den Großhandel durchleuchten, wird aber von einem Gericht überraschend gestoppt.

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Tanken bleibt teuer, doch den Großhandel darf das Bundeskartellamt vorerst nicht wie gewünscht prüfen.

Tanken bleibt teuer, doch den Großhandel darf das Bundeskartellamt vorerst nicht wie gewünscht prüfen.

© Breuel-Bild/Imago

Das Bundeskartellamt hat seine bereits im März 2025 gestartete Untersuchung des Kraftstoffgroßhandels aufgrund eines Gerichtsurteils vorerst gestoppt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab Eilanträgen des Preisinformationsdienstes Argus Media statt und ordnete eine aufschiebende Wirkung gegen Auskunftsbeschlüsse der Behörde an. Das teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn mit.

In dem Verfahren prüft die Behörde, ob auf der Großhandelsstufe für Kraftstoffe eine strukturelle Wettbewerbsstörung vorliegt. Im Fokus steht dabei die Rolle von Preisinformationsdiensten wie Argus Media und S&P Global, die Marktteilnehmer mit detaillierten Preisdaten versorgen. Diese könnten den Wettbewerb dämpfen. Ohne die Auskünfte der Preisdienste könne das Verfahren nicht fortgesetzt werden, erklärte die Behörde.

Kartellamt ist überrascht: Keine Auskunftspflicht

„Wir sind sehr überrascht von dieser Entscheidung des Gerichts und haben bereits Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Der Kraftstoffgroßhandel sei eine entscheidende Stufe in der Wertschöpfungskette „vom Bohrloch bis zur Zapfsäule“. Die Verzögerung sei sehr bedauerlich.

Das Oberlandesgericht zieht laut Mitteilung grundsätzlich in Zweifel, ob das Bundeskartellamt verpflichtende Auskunftsersuchen an Unternehmen richten dürfe. Zudem sei der presserechtliche Quellenschutz der Informationsdienste höher zu gewichten als das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der Vorschrift.

Bis zur Klärung durch den Bundesgerichtshof werde das Verfahren nicht weiterbetrieben. Nicht betroffen vom Gerichtsbeschluss ist laut Mundt das am 1. April eingeführte neue Missbrauchsverbot für Kraftstoffanbieter gegenüber Verbrauchern. Die darauf gestützten Ermittlungen zu Preissetzungen seit Ausbruch des Iran-Kriegs würden „mit Nachdruck“ fortgeführt. Am Freitag tritt außerdem die Senkung der Energiesteuer um knapp 17 Cent in Kraft, die nach Vorstellung der Bundesregierung Verbraucher entlasten soll.

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