Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte am Dienstag angekündigt, als erstes deutsches Bundesland solche Auftritte zu verbieten.
Die Türken entscheiden am 16. April über eine Verfassungsänderung zur Einführung eines Präsidialsystems. Dieses würde Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan mehr Macht verleihen. Über Wahlkampf-Auftritte türkischer Politiker in EU-Staaten ist ein heftiger Streit entbrannt. Auftritte in Deutschland hat die Bundesregierung bislang geduldet.
Der Berliner Senat kündigte eine genaue Prüfung an, ob eventuelle Auftritte türkischer Politiker zulässig sind. Dafür lägen aber keine konkreten Anfragen vor, sagte Senatssprecherin Claudia Sünder. „Sollten diese eintreffen, werden wir sehr genau prüfen, ob diese Auftritte oder Veranstaltungen sich an unsere Regeln, an unser Recht und Gesetz halten. Und dann entscheiden wir.“
Zu dem geplanten Verbot im Saarland sagte am Mittwoch der Berliner Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) im Ausschuss für Verfassungsschutz: „Das würde ich mehr unter Wahlkampf verbuchen.“ Im Saarland wird am 26. März ein neuer Landtag gewählt. In der Frage eines möglichen Verbots von Wahlkampfveranstaltungen sehe er den Ball mehr bei der Bundesregierung. Sie sei für außenpolitische Belange zuständig.
In dem Oppositionsantrag heißt es: „Ein ähnliches Vorgehen wie jüngst in den Niederlanden kann auch der Senat von Berlin vornehmen.“ FDP, CDU und AfD verwiesen auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach sei die Bundesregierung nicht verpflichtet, ausländischen Amtsträgern die Einreise für den Wahlkampf zu gestatten. Daher gebe es auch auf Landesebene keine Pflicht, „entsprechende Auftritte ohne jedwede rechtliche Grenze zu dulden“.
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Paul Fresdorf, begründete den Antrag mit den Zielen von Erdogan. Der Präsident wolle quasi eine Diktatur errichten. In Deutschland für einen solchen „Angriff auf die Demokratie“ zu werben, widerspreche allem, was die freiheitlich demokratische Grundordnung hierzulande ausmache. „Wir wollen dem einen Riegel vorschieben.“
Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Regierungsfraktion, sagte der dpa: „Was soll die Hektik?“ Bisher sei keine Veranstaltung türkischer Regierungsmitglieder in Berlin bekannt. „Ein pauschales Verbot - ohne Not - ist geeignet, den Opfermythos Erdogans zu verstärken.“ Es sei womöglich Wasser auf seine Mühlen. „Nur eine im Einzelfall begründete Ablehnung ist eine rechtsstaatlich korrekte Ablehnung.“
Indes hat die Bundesregierung die Abstimmung über die umstrittene Verfassungsreform in Deutschland genehmigt. Der türkischen Botschaft wurde eine Verbalnote übermittelt, die deutschlandweit Wahllokale in 13 Städten vorsieht, darunter in Berlin. In Deutschland gibt es 1,4 Millionen Wahlberechtigte für das Referendum. Sie sollen vom 27. März bis zum 9. April ihre Stimme abgeben können. (dpa)
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