Für das geplante Gesetz zur dauerhaften Sicherung der Berliner Kleingärten soll es noch vor der Sommerpause einen Beschluss im Senat geben. Das kündigte Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) an. „Wir stehen ganz kurz vor dem Ziel“, sagte sie an diesem Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Kleingärten auf landeseigenen Flächen sollen Bonde zufolge künftig nur noch in sehr engen Grenzen umgewandelt werden dürfen.
„Dies zum einen, wenn das öffentliche Interesse am Bau von Wohnungen für die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum überwiegt“, sagte sie. „Zum anderen für den Bau sozialer und verkehrlicher Infrastruktur.“ Voraussetzung sei eine Zustimmung des Abgeordnetenhauses und Ersatzflächen für betroffene Kleingärtner.
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Das Gesetz umfasst allerdings nur Kleingärten auf landeseigenem Grund und Boden. Unter anderem besitzt etwa die Deutsche Bahn Flächen, auf denen Kleingärten stehen. In Berlin gibt es nach Angaben der Umweltverwaltung 870 Kleingartenanlagen, bestehend aus knapp 70.700 Parzellen. Mit 2900 Hektar entspricht das drei Prozent der gesamten Fläche Berlins.
Laut Bonde wurde der Gesetzentwurf in Zusammenarbeit mehrerer Senatsverwaltungen erarbeitet. Außerdem sei der Landesverband der Gartenfreunde einbezogen worden. Der Entwurf sei nun in der sogenannten Mitzeichnung: Alle Senatsverwaltungen können dazu Stellung nehmen, eher er im Senat verabschiedet wird. Danach geht er an das Abgeordnetenhaus zur endgültigen Beschlussfassung.
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