Weil er einen epileptischen Anfall hatte, verursachte ein Autofahrer am Donnerstagabend in Prenzlauer Berg einen Verkehrsunfall. Wie die Polizei mitteilte, verlor der Fahrer auf der Mandelstraße durch den Anfall die Kontrolle über seinen Wagen und rammte ein geparktes Auto. Der Unfallwagen überschlug sich dabei. Der Fahrer und sein Beifahrer, der bei dem Unfall verletzt wurde, kamen in ein Krankenhaus. Nach Untersuchungen konnten sie die Klinik wieder verlassen. Dem 32-Jährigen war zuvor noch Blut abgenommen worden.
Am Unfallort hatten Polizeikräfte im Unfallwagen auch zwei Gläser gefunden, in denen sich augenscheinlich Drogen befanden. Die Ermittlungen zum Unfallhergang sowie zur Ursache dauern an.
Tödlicher Unfall mit SUV in Mitte: Fahrer könnte epileptischen Anfall gehabt haben
Vor einer Woche war es in der Invalidenstraße in Berlin-Mitte zu einem Unfall mit vier Toten gekommen, weil der Fahrer eines Porsche SUV auf einen Gehweg gefahren war. Der 42-jährige Mann am Steuer könnte möglicherweise ebenfalls einen epileptischen Anfall gehabt haben, hieß es aus Ermittlerkreisen gegenüber der Presseagentur dpa. Allerdings haben die Ermittler nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang keinen Zugriff auf die Patientenakte des Fahrers. Das gestaltet ihre Arbeit besonders schwierig. Die Akte fällt ebenso wie weitere Informationen zum gesundheitlichen Zustand des Mann unter die ärztliche Schweigepflicht.
Der Fahrer selbst, gegen den unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt wird, wurde mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen. Er soll sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert haben.
Autofahrer mit Epilepsie: Wann darf man fahren?
Unter welchen Bedingungen Menschen mit Epilepsie überhaupt Auto fahren dürfen, ist klar geregelt. „Wer eine Epilepsie hat, darf eine bestimmte Zeit nicht Auto fahren – und zwar muss in der Regel ein Jahr lang Anfallsfreiheit vorliegen, bevor man wieder einen PKW im privaten Gebrauch steuern darf“, sagt Susanne Knake, Leiterin des Epilepsiezentrums Hessen am Universitätsklinikum Marburg und Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie.
Festgelegt ist das in den Richtlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen. Ein etwas kürzeres Fahrverbot von drei bis sechs Monaten kommt dann in Betracht, wenn jemand einen ersten epileptischen Anfall hatte, im Anschluss aber gar keine Epilepsie diagnostiziert wird.
Epilepsie-Patient als Autofahrer: Restrisiko bleibt
Wenn tatsächlich eine Epilepsie festgestellt wird, sind die Chancen relativ gut, dass die dann verordneten Medikamente so gut wirken, dass die Betroffenen anfallsfrei bleiben. „Das ist bei etwa zwei Drittel der Patienten der Fall“, sagt Susanne Knake. Die Wahrscheinlichkeit, nach einem Jahr ohne epileptischen Anfall doch wieder einen Anfall zu bekommen, liege bei etwa 20 Prozent.
Ein gewisses Restrisiko bleibt also, wenn ein Epilepsiepatient Auto fährt, aus Expertensicht ist es aber ein vertretbares Risiko. (kmi/BLZ)
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