BERLIN. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) und Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) haben gestern erneut über die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen verhandelt. An dem Gespräch nahmen auch Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und Fachpolitiker beider Fraktionen teil. SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler sagte nach den zweistündigen Beratungen, es habe keine Fortschritte gegeben. Nach Ostern gibt es weitere Gespräche. Von einem Kompromiss hängt ab, ob die Koalition sich auf eine Reform des Niedriglohnbereichs einigen kann. Müntefering setzt darauf, dass Ende April ein Gesamtpaket vorliegt. Hier ein Überblick, worum es bei dem Dauerstreit um Mindestlöhne geht.------------------------------Mindestlöhne: In 20 EU-Ländern existieren einheitliche gesetzliche Mindestlöhne. Sie liegen zwischen 53 Cent pro Stunde in Bulgarien und 9,08 Euro in Luxemburg. In Einzelfällen wird der Mindestlohn automatisch an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Meistens jedoch sind Arbeitgeber und Gewerkschaften an der Festsetzung der Höhe beteiligt. Die deutschen Gewerkschaften fordern einen einheitlichen Mindestlohn von 7,50 Euro die Stunde. Ein solcher Beschluss der großen Koalition gilt jedoch als ausgeschlossen.Arbeitnehmer-Entsendegesetz: In Deutschland gibt es bisher nur in einzelnen Branchen Mindestlöhne. Diese wurden von den Tarifpartnern vereinbart und dann von der Regierung über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemein verbindlich erklärt. Der Mindestlohn gilt somit für alle Unternehmen, die in der jeweiligen Branche tätig sind. Auch ausländische Firmen, die Arbeitnehmer im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit nach Deutschland schicken, müssen sich daran halten. Erfasst sind bisher das Baugewerbe und die Gebäudereiniger. Die SPD will das Entsendegesetz möglichst auf alle Branchen ausdehnen. Konkret nannte Müntefering die fleischverarbeitende Industrie, die Land- und Forstwirtschaft, das Frisörhandwerk, Hotels und Gaststätten, den Einzelhandel, die Entsorgungswirtschaft, das Bewachungsgewerbe, die Leiharbeit und die Postdienste. Die Union lehnt eine Ausweitung bislang ab.Sittenwidrige Löhne: Schon heute können Arbeitnehmer gegen sittenwidrige Löhne klagen. Das passiert aber selten, auch weil eine gesetzliche Definition der Sittenwidrigkeit fehlt. Die Koalition könnte sich, gestützt auf Gerichtsurteile, nun auf folgende Klarstellung im Gesetz einigen: Ein Entgelt ist dann sittenwidrig, wenn es etwa ein Drittel unter dem tariflichen oder ortsüblichen Lohn liegt. Das allein würde der SPD jedoch als Kompromiss beim Mindestlohn nicht genügen.Lohnschranke: Der Begriff entstand in der Koalition wahrscheinlich nur, um das Reizwort "Mindestlohn" zu vermeiden. Dazu haben die Spitzen der Regierung kürzlich folgendes beschlossen: "Unternehmen, die eine Förderung für einen Arbeitsplatz erhalten wollen, müssen den jeweiligen Beschäftigten einen fairen Lohn zahlen. Diese Schranke beim Entgelt ist bei der Ausgestaltung von Kombilohnmodellen und Sozialtransfers zu berücksichtigen." Was das konkret heißt, wird nun verhandelt. Die SPD will möglichst für alle Beschäftigten eine untere Lohnschranke einziehen, was einem bundesweiten Mindestlohn nahe käme. Die CDU will, dass die Schranke höchstens für Empfänger von Kombilöhnen oder ALG II gilt.Kombilöhne: Staatliche Lohnzuschüsse spielen in den Verhandlungen zum Mindestlohn nur noch indirekt eine Rolle. Union und SPD verständigten sich bereits darauf, Arbeitslose unter 25 Jahren ohne eine Berufsausbildung mit Hilfe von Kombilöhnen in Beschäftigung zu bringen. Wer einem Jugendlichen eine Vollzeitstelle gibt, bekommt unter bestimmten Bedingungen ein Jahr lang die Hälfte des Bruttolohns von bis zu 1 000 Euro im Monat vom Staat ersetzt. Weitere neue Kombilohnmodelle sind nicht geplant.------------------------------Foto: Franz Müntefering, Arbeitsminister
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