Der umstrittene Sonderfahrstreifen für Busse auf der Straße Unter den Linden im Bezirk Mitte bleibt bestehen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Einer entsprechenden Mitteilung zufolge hat das Gericht die notwendigen Kriterien für den Fahrstreifen erfüllt gesehen. 2024 hatte es eine Neuregelung in der Straßenverkehrsordnung gegeben, die die Einführung von Sonderfahrstreifen für Linienbusse erlaubt, um den Umweltschutz zu verbessern, solange die Verkehrsführung und -sicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Der Senat hatte die Busspur sowie eine gesonderte Fahrradspur im Jahr 2023 eingerichtet und die bis dahin bestehenden zwei Spuren für Autos auf eine reduziert. Dagegen hatte ein Antragsteller Einspruch erhoben, mit der Begründung, dass der Kfz-Verkehr unabhängig von der Tageszeit auf der verbleibenden einzigen Fahrspur stocken würde, während die Busspur in der Regel frei befahrbar sei.
Mitte: Busstreifen Unter den Linden schützt Radfahrer
Er schlug vor, dass Busse und Fahrräder sich eine Spur teilen sollten, um den Autoverkehr zu entlasten, da keine Konflikte zwischen Rad- und Busverkehr zu erwarten seien. Der Radverkehr sei im Vergleich zum motorisierten Individualverkehr marginal. Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Eilantrag ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Bussonderfahrstreifens. Demnach gewährleistet der Busstreifen ein verlässliches und pünktliches Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Das mache den ÖPNV und den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel wiederum attraktiver und unterstütze so eine Reduktion des Verkehrsaufkommens und der CO₂-Emissionen.
Auch sei für die Leichtigkeit des Verkehrsflusses keine mehrspurige Führung des motorisierten Individualverkehrs notwendig. Das habe eine Prognose der Senatsverwaltung gezeigt. Zudem ist das Verwaltungsgericht der Auffassung, dass der Busfahrstreifen die Verkehrssicherheit nicht gefährde, sondern die Radfahrenden schütze, indem er ihnen eine separate Spur bietet. Eine Beschwerde gegen den Beschluss ist beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin
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