Der ehemalige Intendant der Berliner Volksbühne Klaus Dörr hat einen Gerichtsprozess gegen die Tageszeitung taz gewonnen. Dem Blatt war zuvor bereits durch einstweilige Verfügung bei Strafandrohung untersagt worden, Klaus Dörr des Upskirtings zu bezichtigen. Upskirting bedeutet „Unter den Rock fotografieren“ und ist eine Straftat. Natürlich wirkt allein die bildliche Vorstellung, der Intendant habe solche Fotos an seinem Haus gemacht, hochgradig absurd. Die taz, die diese Behauptung in einem Text von 2021 tilgen musste, geht indes weiter gegen das Urteil vor.
Kulturpolitik
Upskirting-Vorwurf an der Volksbühne: Kein Opfer, keine Tat, kein Zeuge
Der Ex-Intendant Klaus Dörr wehrt sich gegen den in der taz erhobenen Vorwurf, einer Frau unter den Rock fotografiert zu haben. Das Blatt geht in Berufung.
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Klaus Dörr vor der Volksbühne
© Berliner Zeitung/Benjamin Pritzkuleit