Eine Juristin, die ihre Examensnoten geschönt hatte und dadurch Jobs in Großkanzleien bekam, ist zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten erließ am Dienstag einen entsprechenden Strafbefehl wegen Urkundenfälschung gegen die 44-Jährige. Ein Betrug, von dem die Anklage zunächst ausgegangen war, lag aus Sicht des Gerichts allerdings nicht vor. Es sei kein Vermögensschaden verursacht worden, begründete der Richter: Die Frau habe Probezeiten stets bestanden, man könne nicht von schlechter Arbeit reden.
Die Frau hatte ihre juristischen Staatsprüfungen und auch ihr Abiturzeugnis mit einem Bildbearbeitungsprogramm deutlich angehoben – ihre Examensnoten fälschte sie laut Anklage um zwei Noten besser. Dank der geschönten Zeugnisse sei die Frau zwischen 2015 und 2020 bei drei Großkanzleien – zwei in Berlin und eine in München – angestellt worden. Sie habe „ein den vorgetäuschten Noten entsprechendes weit überdurchschnittliches Bruttogehalt ausbezahlt bekommen“, hieß es in der Anklage.
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Verurteilte Juristin: „Es lief prima, ich denke, ich war gut“
Die Wirtschaftsjuristin hatte vor Gericht den Schwindel gestanden. Sie habe einen „Fehler gemacht, der sich verselbständigte“, erklärte die Frau über ihren Verteidiger. Nach ihrem Examen sei sie mit mehr als 100 Bewerbungen erfolglos geblieben. Mit geschönten Noten habe sie dann Anstellungen bekommen. Die Bewerbungen seien elektronisch erfolgt. „Es lief prima, ich denke, ich war gut“, so die Frau. Nachdem sie im August 2020 aufgeflogen war, habe sie von sich aus auf die Zulassung als Rechtsanwältin verzichtet. Sie bitte um Entschuldigung.
Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung mit einem mutmaßlichen Schaden in Höhe von insgesamt knapp 640.000 Euro erhoben. Nach einem Rechtsgespräch der Prozessbeteiligten ging das Gericht in ein sogenanntes Strafbefehlsverfahren über. Der Vorsitzende Richter schrieb bereits im Eröffnungsbeschluss, dass es problematisch sein könnte, von einem Betrug auszugehen. Gegen den Strafbefehl kann die Frau Einspruch einlegen.
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