KZ Sachsenhausen

Urteil gegen mutmaßlichen KZ-Wachmann am 28. Juni erwartet

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft für den 101-Jährigen gefordert. Der Angeklagte bestreitet, KZ-Wachmann gewesen zu sein.

Team News Kathrin Merz dpa/kme
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Der Angeklagte vor dem Landgericht Neuruppin

Der Angeklagte vor dem Landgericht Neuruppin

© dpa/Fabian Sommer

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis für den Mann gefordert. Nebenklage-Vertreter Thomas Walther plädierte auf eine mehrjährige Haftstrafe, die ein Mindestmaß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle.

101-Jährigem wird Beihilfe zum Mord an mindestens 3518 Häftlingen vorgeworfen

Dem 101 Jahre alten Angeklagten wird Beihilfe zum Mord an mindestens 3518 Häftlingen im KZ Sachsenhausen von 1942 bis 1945 vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei unter anderem auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes. Seine Mutter und sein Vater hatten in Briefen an deutsche Behörden angegeben, dass ihr Sohn bei der SS in Oranienburg diene. Der Angeklagte hat im Prozess dagegen bislang bestritten, dass er überhaupt in dem KZ gearbeitet hatte.

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