Künstliche Intelligenz

Urteil in China: Unternehmen dürfen Mitarbeiter nicht wegen KI-Ersatz kündigen

Juristen werten das Urteil als Signal für den Schutz von Arbeitnehmerrechten in Zeiten zunehmender Automatisierung. Wie ist die rechtliche Lage in Deutschland?

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In China dürfen Mitarbeiter nicht durch KI ersetzt und gekündigt werden.

In China dürfen Mitarbeiter nicht durch KI ersetzt und gekündigt werden.

© Dreamstime/imago

Ein Gericht im chinesischen Hangzhou hat einem Tech-Mitarbeiter recht gegeben, dessen Stelle durch Künstliche Intelligenz ersetzt wurde. Das Mittlere Volksgericht der ostchinesischen Stadt bestätigte damit die Entscheidung einer niedrigeren Instanz, wonach die Entlassung des Beschäftigten unrechtmäßig war. Das geht aus einer Mitteilung des chinesischen Informationsbüros des Staatsrats hervor.

Der Mitarbeiter mit dem Nachnamen Zhou war demnach seit November 2022 als Aufsicht für Qualitätssicherung bei einer Tech-Firma in der Provinz Zhejiang tätig und verdiente nach Gerichtsangaben monatlich 25.000 Yuan (rund 3120 Euro). Seine Aufgabe bestand darin, die Antworten großer Sprachmodelle zu prüfen und unzulässige Inhalte herauszufiltern.

Nachdem KI-Systeme seine Tätigkeit übernommen hatten, bot das Unternehmen ihm eine niedriger eingestufte Stelle mit einem Monatsgehalt von 15.000 Yuan an. Als Zhou ablehnte, kündigte die Firma den Vertrag und bot eine Abfindung von 311.695 Yuan (rund 40.000 Euro) an.

Streit um „wesentliche Veränderung der Umstände"

Im Kern ging nach Angaben des Gerichts um die Frage, ob ein Ersatz durch KI eine „wesentliche Veränderung der objektiven Umstände“ im Sinne des chinesischen Arbeitsvertragsgesetzes darstellt. Das Gericht verneinte dies. Eine solche Veränderung beziehe sich üblicherweise auf Ereignisse wie Standortverlagerungen oder Fusionen. Auch sei die angebotene Alternativstelle wegen der deutlichen Gehaltskürzung kein zumutbarer Vorschlag gewesen.

Der Anwalt Wang Xuyang von der Kanzlei Zhejiang Xingjing erklärte gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur Xinhua, ein Ersatz durch KI rechtfertige nicht automatisch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Unternehmen profitierten zwar von Effizienzgewinnen, müssten aber auch soziale Verantwortung tragen.

Bereits im Dezember 2025 hatte das Pekinger Büro für Personal und Soziales einen vergleichbaren Schiedsspruch veröffentlicht. Dort war einem Datenkartografen gekündigt worden, dessen Aufgaben eine KI übernommen hatte. Die Schiedsstelle wertete die Einführung der Technik als unternehmerische Entscheidung und erklärte die Kündigung für unrechtmäßig.

Wie ist die Lage in Deutschland?

In Deutschland ist die Kündigung von Mitarbeitenden, deren Aufgaben durch Künstliche Intelligenz ersetzt werden, unter strengen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen hingegen grundsätzlich zulässig. Wie aktuelle juristische Einschätzungen zeigen, wird der Einsatz von KI rechtlich ähnlich behandelt wie klassische Rationalisierungsmaßnahmen, etwa durch neue Software, Maschinen oder Outsourcing.

Voraussetzung für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist jedoch, dass der Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt, eine schlüssige unternehmerische Entscheidung vorliegt und keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung an anderer Stelle besteht.

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