Energieversorgung

Urteil zu Nord Stream 2: Pipelinebetreiber entgeht Insolvenz – vorerst

Das Zuger Kantonsgericht hat den Nachlassvertrag der Nord Stream 2 AG bestätigt – ein Konkursverfahren ist damit zunächst abgewendet. Eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus.

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Erdgasempfangsstation der Ostseepipeline Nord Stream 2 im vorpommerschen Lubmin

Erdgasempfangsstation der Ostseepipeline Nord Stream 2 im vorpommerschen Lubmin

© Jens Büttner/dap

Der Betreiber der Ostseepipeline Nord Stream 2 hat in der Schweiz einen juristischen Etappensieg errungen. Das Zuger Kantonsgericht hat am Freitag einen Nachlassvertrag zwischen der Nord Stream 2 AG und ihren Gläubigern offiziell bestätigt. Damit ist ein Konkursverfahren vorerst vom Tisch.

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