BGH

Urteil wegen Einbruchs in Grünes Gewölbe rechtskräftig

Der Einbruch ins Grüne Gewölbe macht über vier Jahre später weiter Schlagzeilen. Jetzt entschied der BGH: Die Urteile des Dresdner Landgerichts sind rechtskräftig.

Team News AFP/dpa/BLZ
2 Min
Einbruch ins Grüne Gewölbe: Das Urteil gegen die Täter ist rechtskräftig.

Einbruch ins Grüne Gewölbe: Das Urteil gegen die Täter ist rechtskräftig.

© Sebastian Kahnert/dpa

Die Verurteilungen von vier Angeklagten nach dem Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Dresdner Landgerichts, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte gegen die Männer Haftstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten verhängt.

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens berühmtem Schatzkammermuseum vom 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 historische Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von 116,8 Millionen Euro und verursachten über eine Million Euro Schaden. Zwei von ihnen brauchten nicht mal fünf Minuten, um durch ein mehrere Nächte zuvor präpariertes und mit Hydraulik-Spezialwerkzeug aufgestemmtes Fenster in das Museum einzusteigen, mit Axthieben Löcher in die Vitrine mit den kostbarsten Pretiosen zu schlagen und herauszureißen, was sie fassen konnten.

Fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan waren im Mai 2023 vom Landgericht Dresden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, wegen Diebstahls sowie Brandstiftungen an einem Fluchtauto in der Tiefgarage eines Wohnhauses sowie einem Stromverteiler. Im Vorfeld einer Verständigung hatten sie den mengenmäßigen Großteil der Beute Ende 2022 zurückgegeben, teils mechanisch oder durch Feuchtigkeit beschädigt – gegen Geständnisse und Strafrabatt. Der sechste Beschuldigte hatte ein Alibi und wurde freigesprochen.

Drei der fünf Verurteilten wendeten sich nach dem Urteil gegen die Entscheidung des Landgerichts Dresden und einer gegen das verhängte Strafmaß. Zudem wurden bei der Revision auch Verfahrensfehler geltend gemacht.

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