Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen früheren Bundeswehroffizier wegen Spionage für Russland zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Am Montag sprachen die Richter den Mann wegen der geheimdienstlichen Agententätigkeit in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig. Laut Anklage hatte er aus eigenem Antrieb Informationen zur Weiterleitung an russische Geheimdienste gegeben.
Der frühere Hauptmann übermittelte das fragliche Material demnach ab Mai 2023 dem russischen Generalkonsulat in Bonn und der russischen Botschaft in Berlin und bot eine Zusammenarbeit an. Die Informationen hatte der heute 54-Jährige bei seiner Arbeit im Beschaffungsamt der Bundeswehr in Koblenz erlangt.
Spionage für Russland wegen „Angst vor Eskalation des Ukrainekriegs“
Der Hauptmann hatte am Oberlandesgericht ein Geständnis abgelegt. Laut Bundesanwaltschaft hatte sich der Berufssoldat Russland „fast penetrant angedient“, um den russischen Streitkräften einen Vorteil zu verschaffen. Dabei habe er militärisch sensible Informationen verraten, hatte der Vertreter der Bundesanwaltschaft kritisiert. Der 54-Jährige habe sich als Agent für einen Staat betätigt, der sich als rücksichtsloser Aggressor erwiesen habe.
Etwa im gleichen Zeitraum war der Mann in die AfD eingetreten. Hätte der Offizier nicht nur Dienst-, sondern Staatsgeheimnisse verraten, hätte ihm sogar lebenslange Haft gedroht.
In einer fordernden beruflichen Zeit habe sich sein Medienkonsum allmählich auf Telegram und TikTok verlagert. Dort sei er Fake News und aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten aufgesessen. Der Realität sei er zeitweise deutlich entrückt gewesen. Inzwischen sei er aus der AfD wieder ausgetreten.
Der Hauptmann hatte behauptet, die Angst vor einer nuklearen Eskalation des Ukrainekriegs habe ihn getrieben. „Es ist der größte Bockmist, den ich in meinem Leben gebaut habe“, hatte er in seinem Schlusswort gesagt. Eine Depression, verursacht durch chronische Überarbeitung, habe sein rationales Denken beeinträchtigt.
Das Urteil entsprach der Forderung der Bundesanwaltschaft, welche die Anklage führte. Die Verteidigung hatte eine Entscheidung im Ermessen des Gerichts beantragt.
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