Knapp daneben: Weil ein verschossener Fußball einen Motorradfahrer zu Fall brachte, muss ein Sportverein im westfälischen Lippe tief in die Tasche greifen. Der Verein aus Horn-Bad Meinberg wird dem Biker 4500 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Landgerichts Detmold hervorgeht. Der Mann erlitt bei dem Sturz im April vergangenen Jahres ein Schleudertrauma und Prellungen. In den Augen der Richter hatte der Verein die Pflicht zur Verkehrssicherung verletzt: Der Zaun, der das Sportgelände umgibt, sei zu niedrig und zudem in einem schlechten Zustand gewesen. Der Verein dagegen argumentierte, der Mann hätte besonders aufmerksam sein müssen -schließlich sei er selbst Mitglied der verklagten Kicker und wisse demnach, wann trainiert werde.(Az: 10 S 181/09)
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