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EU-Namensstreit: Bezeichnung „Veggie-Burger“ bleibt erlaubt

Namen wie Veggie-Burger oder Seitan-Schnitzel bleiben in der EU weiter erlaubt. Andere Begriffe bleiben jedoch tierischen Produkten vorbehalten.

Anika Schlünz Anika Schlünz/AFP
2 Min
Vegane Falafel, vegane Schnitzel, vegane Würstchen und Gemüse sind auf einem Teller in einer Küche zu sehen.

Vegane Falafel, vegane Schnitzel, vegane Würstchen und Gemüse sind auf einem Teller in einer Küche zu sehen.

© Silas Stein/dpa

Pflanzliche Fleischersatzprodukte in der EU dürfen vorerst weiterhin unter Bezeichnungen wie Veggie-Burger, Seitan-Schnitzel oder Soja-Würstchen verkauft werden. Diese Begriffe stehen nach Verhandlungen zwischen Vertretern aus dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Länder am Donnerstag in Brüssel nach Angaben von Abgeordneten nicht auf einer Liste von Bezeichnungen, die künftig tierischen Produkten vorbehalten sein sollen.

Einige spezifischere Bezeichnungen wie Rind- oder Schweinefleisch, Hühnchenschenkel oder Rinderhüfte sollen künftig ausschließlich tierischen Produkten vorbehalten sein. Allgemeinere Namen wie Burger, Schnitzel oder Bratwurst bleiben jedoch auch für pflanzliche Alternativen zulässig. Im vergangenen Jahr hatte sich das Europaparlament dafür ausgesprochen, solche Begriffe für pflanzliche Ersatzprodukte nicht mehr zuzulassen.

Die Diskussion um die Namensgebung ist Teil eines Gesetzespakets, mit dem die EU die Position europäischer Landwirte und Landwirtinnen in Verhandlungen mit Supermärkten stärken will. Das Europaparlament und der Rat der 27 Staaten müssen das Paket noch final absegnen.

Unternehmen sprachen sich gegen Namensverbot aus

Die französische Europaabgeordnete Céline Imart hatte sich für ein umfassenderes Verbot eingesetzt und dies damit begründet, dass  Namen wie Veggie-Burger für Verbraucher irreführend seien. Verbraucherorganisationen widersprachen dieser Annahme jedoch.

„Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ist über diese Begriffe nicht verwirrt“, erklärte Irina Popescu, Expertin der europäischen Verbraucherorganisation BEUC. Sie forderte die EU-Gesetzgeber stattdessen auf, für klare Kennzeichnungen zu sorgen. Auch Unternehmen wie Aldi Süd, Lidl, Burger King und Rügenwalder Mühle hatten sich gegen ein Verbot ausgesprochen.

Die deutsche Bundesregierung schloss sich der ablehnenden Haltung an. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) räumte zwar ein, ein Schnitzel sei für ihn persönlich immer Fleisch. Er folgte aber der Argumentation der Verbraucherschützer: Verbraucherinnen und Verbraucher wüssten selbst am besten, was sie im Supermarkt kaufen.

Die nun getroffene Regelung gilt bis Ende 2027. Bis dahin steht ohnehin eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU an. Im Zuge dieser Neuauflage könnte die Frage, ob pflanzliche Produkte weiterhin Burger oder Schnitzel heißen dürfen, erneut für Diskussionen sorgen.

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