Auch im Mai ändert sich wieder einiges für Verbraucher. So will Facebook künftig KI-Inhalte kennzeichnen und nicht mehr löschen, Verkehrssünder können auch in der Schweiz belangt werden und Flugreisen werden mitunter teurer. Auch beim Mindestlohn gibt es in einer Branche Änderungen. Ein Überblick.
E-Scooter in Bussen, Bahnen und auf Bahnhöfen der BVG verboten
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verbieten ab dem 1. Mai E-Tretroller. Davon sind nicht nur Busse und Bahnen betroffen, sondern auch Bahnhöfe. Als Grund nennt die BVG in einer Erklärung Sicherheitsbedenken bei den Lithium-Ionen-Akkus.
Sicherheitsbedenken: BVG verbietet E-Scooter in Bussen, Bahnen und auf Bahnhöfen
Netflix erhöht die Preise auch für Bestandskunden
Die Videostreaming-Plattform Netflix hat angekündigt, ab Mai die Preise in Deutschland zu erhöhen. Wer bei dem Anbieter auch künftig Filme und Serien schauen möchte, muss nun deutlich tiefer in die Tasche greifen, wie aus den ersten E-Mails an Kundinnen und Kunden hervorgeht. Das teuerste „Premium“-Abo mit 4K-Bildqualität und 3D-Sound kostet demnach nach der Preiserhöhung 19,99 Euro im Monat statt zuvor 17,99 Euro. Beim „Standard“-Abonnement mit Full-HD-Bild und weniger gleichzeitig nutzbaren Geräten steigt der Preis von 12,99 auf 13,99 Euro. Nur das Abo mit Werbung bleibt unverändert bei 4,99 Euro pro Monat.
Luftverkehrsteuer steigt: Fliegen wird teurer
Fliegen ab Deutschland wird ab Mai voraussichtlich teurer. Wie im zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz festgelegt erhöhen sich die Steuerabgaben, die die Airlines pro Fluggast leisten müssen, auf 15,53 Euro bis 70,83 Euro je nach Flugstrecke und Zielort. Diese Erhöhungen könnten die Fluggesellschaften an ihre Passagiere weitergeben.
Meta will KI-Inhalte kennzeichnen
Der Facebook-Mutterkonzern Meta will Inhalte, die durch Künstliche Intelligenz (KI) generiert wurden, künftig nicht mehr löschen, sondern entsprechend kennzeichnen. Wie das Unternehmen in seinem Blog mitteilte, soll die neue Regelung ab Mai gelten. Manipulierte Fotos, Videos und Audiodateien, die nicht anderweitig gegen Regeln zur Veröffentlichung verstoßen, sollen dann mit einem Label „Made with AI“ versehen werden.
Bußgelder aus der Schweiz
Verstöße, die Verkehrssünder in der Schweiz begangen haben, können ab dem 1. Mai auch in Deutschland vollstreckt werden. Davon betroffen sind Strafen ab 70 Euro oder 80 Schweizer Franken, wie der ADAC mitteilte. Grundlage ist der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der die polizeiliche Zusammenarbeit beider Länder regelt. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden.
Fahrverbote aus der Schweiz haben indes keine Auswirkungen in Deutschland und gelten nur für die Schweiz, allerdings auch für deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer. Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße in der Schweiz nicht. Auch Schweizer, die in Deutschland aufgefallen sind, können in Zukunft in ihrem Heimatland belangt werden.
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Neues CO₂-Label für Autos
Mit Beginn des neuen Monats endet die Übergangsfrist für die CO₂-Labels bei Autohändlern. Ab dem 1. Mai muss sich die Kennzeichnung auf die absoluten CO₂-Emissionen in Gramm beziehen, der bisherige Bezug zum Fahrzeuggewicht entfällt, wie die Bundesregierung mitteilt. Das alte Label war unter anderem vom ADAC kritisiert worden, weil der Verbrauch in Relation zum Gewicht des Fahrzeugs gesetzt worden war. Schwere Autos, die zwar deutlich mehr, aber nicht doppelt so viel verbrauchten wie leichtere Modelle, schnitten dadurch oftmals besser ab. Vom Prinzip erinnert die Kennzeichnung mit den Pfeilen und grünen und roten Balken an bekannte Energieeffizienzklassen, beispielsweise beim Kühlschrank.
100-prozentiger Biodiesel
Autofahrer können künftig auch Diesel tanken, der zu 100 Prozent aus Abfallstoffen wie Frittenfett hergestellt wurde. Bislang konnten sie dem herkömmlichen Diesel nur beigemischt werden. Die Neuregelung greift voraussichtlich ab Anfang Mai. Ein genaues Datum ist noch nicht bekannt, ausschlaggebend ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Mindestlohn in der Altenpflege steigt
Der Mindestlohn in der Altenpflege wird im Mai weiter angehoben. Für Pflegehilfskräfte liegt er nach Angaben der Bundesregierung ab 1. Mai bei 15,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte bei 16,50 Euro und für Fachkräfte steigt er auf 19,50 Euro.
Klinik-Atlas soll an den Start gehen
Voraussichtlich am 16. Mai soll der staatliche Klinik-Atlas zu Leistungsangeboten und Behandlungsqualität der Kliniken an den Start gehen. Patientinnen und Patienten sollen dann online vor einer geplanten Operation zum Beispiel nachschauen können, in welchem Krankenhaus der Eingriff wie häufig vorgenommen wurde.
Neues Feld auf Ausweisen für Doktortitel
Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, findet bei der Abholung ein neues Feld darauf, in das ein möglicher Doktortitel eingetragen wird. Zuvor hatten Titel vor dem Nachnamen gestanden, was aber ausländische Grenzbehörden irritiert hatte. Das neue Feld soll Kontrollen vereinfachen.
Neue KfW-Antragsrunde für Heizungsförderung
Ab Ende Mai können planmäßig auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften Zuschüsse für einen Heizungstausch bei der Förderbank KfW beantragen. Seit Ende Februar waren zunächst Eigentümer von Einfamilienhäusern an der Reihe. Bezuschusst werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.
DB-Streckenagent wird eingestellt
Die Deutsche Bahn stellt ab 2. Mai ihre App „DB Streckenagent“ ein. Zukünftig wolle das Unternehmen Verbindungssuche, Ticketbuchung und Echtzeitinformation für den Bahnverkehr im „DB Navigator“ bündeln. Beliebte Funktionen aus dem Streckenagenten sollen nach Angaben der Bahn in der Software ergänzt werden.
Eurovision Song Contest mit neuer Stimme
Fans des Eurovision Song Contests (ESC) müssen sich an eine neue Stimme gewöhnen: Der Radiomoderator Thorsten Schorn wird das Finale am 11. Mai für die ARD kommentieren, er folgt auf das Moderatoren-Urgestein Peter Urban. Regeländerungen sollen den Wettbewerb diesmal aufregender machen. Dabei geht es unter anderem um die Auftritte der fünf größten Geldgeber, darunter Deutschland. Die sogenannten Big Five werden auch in den beiden Halbfinalen in voller Länge live auftreten. Dennoch sind diese Teilnehmer weiter sicher im eigentlichen Finale. Am Finalabend werden außerdem die Telefon- und Onlineabstimmung mit Beginn des ersten Auftritts freigeschaltet, sodass man seine Stimme direkt unter dem Eindruck des Live-Erlebnisses abgeben kann.
Neues Feld für Doktortitel im Ausweis
Bisher stand der Doktortitel direkt vor dem Nachnamen im deutschen Personalausweis. In Zukunft gibt es dafür ein Extrakästchen auf der Rückseite des Dokuments. Damit sollen Irritationen bei Grenzkontrollen im Ausland vermieden werden, wie es in der Verordnung des Bundesinnenministeriums heißt. Wer ab dem 2. Mai einen neuen Ausweis beantragt, bekommt bereits die neue Version.
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