Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sollen demnach „kurzfristig“ Maßnahmen eingeführt werden, um bei der Exportkontrolle Verwaltungsprozesse deutlich zu beschleunigen. Konkret sollen Entscheidungen nicht mehr in Form einer Einzelfallentscheidung ergehen, sondern stärker gebündelt als sogenannte Allgemeinverfügungen. Dies solle von September an gelten.
Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, die Verfahrenserleichterungen würden nicht für die Ukraine gelten. Für die Ukraine gebe es bereits Sonderregelungen, so dass Verfahren prioritär behandelt und damit schnell genehmigt würden.
Staatssekretär Sven Giegold (Grüne) sagte, die Exporteure verlangten zurecht schnellere Genehmigungsverfahren. „Andererseits verlangen Menschenrechte und Sicherheitslage vertiefte Prüfungen - auch mit Blick auf die Sanktionen. Unter den neuen Regularien werden Bündnis- und Wertepartner jetzt schneller und unkompliziert mit Rüstungsgütern beliefert. Exporte in sonstige Drittländer werden vorrangig weiterhin im Einzelfall vertieft geprüft.“
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