Seit Jahren wehrt sich die AfD gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz – jedoch vergeblich. Am Montag bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster ein Urteil aus der Vorinstanz, wonach Deutschlands Inlandsgeheimdienst die Partei als „extremistischen Verdachtsfall“ führen und damit weiter beobachten darf.
Der Kernvorwurf der Verfassungsschützer: Die AfD vertrete einen „ausschließlich“ ethnischen Volksbegriff. Während das Grundgesetz von der Herkunft des Einzelnen absehe und sich lediglich am Kriterium der Staatsbürgerschaft orientiere, würde die AfD nur ethnische Deutsche für „wirklich“ deutsch halten.
Urteil des OVG Münster
Verfassungsschutz darf AfD als „Verdachtsfall“ führen – was folgt, macht die Partei noch radikaler
Die Beobachtung der AfD ist gerichtsfest, weitere Schritte stehen dem Verfassungsschutz offen. Das setzt eine gefährliche Entwicklung in Gang. Ein Kommentar.
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Alice Weidel (l), Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, und Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, äußern sich im Deutschen Bundestag zum Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall.
© Bernd von Jutrczenka/dpa