Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat eine „Stillhaltezusage“ über die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ abgegeben. Hintergrund ist ein Eilverfahren, in dem sich die Partei gegen die Entscheidung des Nachrichtendienstes wehrt. Die Einstufung der AfD wird somit vorläufig ausgesetzt. Dies gelte bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag entschieden habe, so das Gericht am Donnerstag. Wann das genau sein wird, ist offen.
Justiz
Verfassungsschutz setzt die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ aus
Der Verfassungsschutz erklärt im AfD-Eilverfahren eine Stillhaltezusage. Die Partei wertet das als „wichtigen Schritt“ im juristischen Streit mit dem Nachrichtendienst. Das steckt dahinter.
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Die AfD-Vorsitzenden Weidel und Chrupalla.
© Michael Kappeler/dpa