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Alles ist klinisch steril. Die LED-Leuchten hängen wie zwei künstliche Sonnen über dem OP-Tisch. Ein kühles, homogenes, schattenfreies Licht, das kaum Wärme abstrahlt. Es war der erste chirurgische Eingriff an diesem Morgen. Einer ohne Komplikationen, die Entfernung eines Darmabschnitts, eine Darmresektion wegen chronischer Entzündung. Die OP ist gut verlaufen, hieß es.
Zunächst deutet auch alles darauf hin. Am dritten Tag klagt der Patient über einen dumpfen Schmerz im Bauch, den er nicht genau lokalisieren kann. Einige Stunden später wird sein Zustand sichtlich schlechter, hohes Fieber kommt hinzu. Das CT offenbart: Ein Anastomosenleck durch einen vergessenen Tupfer. Dieser hat die Darmnaht gereizt, die Verbindung ist aufgegangen. Jetzt läuft Darminhalt in die Bauchhöhle. Eine Peritonitis, also eine Bauchfellentzündung, droht. Jede Minute zählt – ein akuter Notfall.
Behandlungsfehler sind in Deutschland kein Randphänomen: hohe Fallzahlen, hohe Kosten, hohe Gesundheitsschäden. Die Konfliktlinien reichen weit – medizinisch, juristisch und politisch. Im Zentrum stehen Fragen nach Offenlegungs- und Informationspflichten, nach manipulationssicherer Dokumentation und verpflichtenden Meldesystemen. Ebenso geht es um interne Lernprogramme, Fehlerkultur und – als harter Streitpunkt – um rechtliche Beweislast und medizinische Kausalität, kurz: um das Spannungsfeld zwischen Arzthaftung und Patientensicherheit.
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Das tatsächliche Fehlergeschehen ist weit größer
Der Fall der Peritonitis zeigt exemplarisch, wie ein einzelner Fehler eine ganze Kaskade auslösen kann – ein folgenschwerer und vor allem vermeidbarer Behandlungsfehler. Einer, der bei konsequenter Einhaltung von Sicherheitsstandards hätte nicht passieren dürfen. Und dennoch passieren diese sogenannten Never Events.
Der Medizinische Dienst Bund (MD), der Begutachtungsdienst der Krankenkassen, dokumentierte 150 dieser gravierenden Fehler für das Erhebungsjahr 2025, ein Jahr zuvor waren es 134. Sicher, Never Events – Patientenverwechslungen, Seitenverwechslungen, vergessene Fremdkörper und schwere Medikationsfehler – sind selten, aber sie sind besonders folgenreich.
Die offiziellen Zahlen von Extrembeispielen zeigen nur einen kleinen Ausschnitt – das tatsächliche Fehlergeschehen ist weit größer. Fachleute sprechen von einer erheblichen Dunkelziffer: Der MD hat im vergangenen Jahr 11.735 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In jedem vierten Fall – 3098 Fälle – bestätigten die Gutachter einen Fehler mit Schaden. 2700-mal war der Fehler ursächlich, 97-mal führte er zum Tod oder trug wesentlich dazu bei. Nach Angaben des MD erleiden zudem bis zu 700.000 stationäre Patienten jedes Jahr verhinderbare Schäden.
Richtig ist auch: Knapp zwei Drittel der vom MD dokumentierten Gesundheitsschäden waren vorübergehend – die Patienten erholten sich nach Behandlung oder Klinikaufenthalt vollständig. Doch rund ein Drittel der Betroffenen lebt mit einem Dauerschaden; einer Belastung, die weit über den eigentlichen Eingriff hinausreicht und den Alltag dauerhaft prägt.
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© Maurizio Gambarini/Imago
Kosten von jährlich rund 50 Milliarden Euro
Darüber hinaus schlagen Behandlungsfehler wirtschaftlich zu Buche. Die Kostenschätzung von jährlich rund 50 Milliarden Euro basiert auf Berechnungen der OECD, erklärt Michaela Gehms, Pressesprecherin des MD. Die OECD kommt in ihrem Bericht von 2022 zu einem klaren Ergebnis: In hochentwickelten Gesundheitssystemen entstehen 8,7 Prozent der Gesamtausgaben durch vermeidbare Schäden. Das ist ein bedeutender Anteil. Überträgt man ihn auf die zugrunde gelegten deutschen Gesundheitsausgaben von 500,8 Milliarden Euro, ergeben sich rund 43,5 Milliarden Euro.
In diesen Summen enthalten sind vor allem zusätzliche medizinische Leistungen, die ausschließlich aufgrund der Schadenereignisse notwendig werden: verlängerte Krankenhausaufenthalte, weitere Diagnostik und Therapien, Rehabilitation und Pflege. Hinzu kommt ein Befund, der oft unterschätzt wird: Nicht vollständig erfasst sind indirekte Kosten wie Arbeitsausfälle, Produktivitätsverluste, Entschädigungen oder immaterielle Belastungen. Gehms: „Die genannten Beträge sind Näherungswerte, die zeigen, welche erheblichen gesundheitsökonomischen Auswirkungen unsichere Versorgung hat.“
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), will dem Gesetzgeber nicht vorgreifen, problematisiert aber Folgendes: Behandlungsverläufe seien oft so komplex, dass man nicht sofort erkennen könne, „ob ein Behandlungsfehler begangen wurde und zu einem Gesundheitsschaden geführt hat“. Zugleich gilt im Arzthaftungsrecht: Patienten müssen selbst nachweisen, dass ein Fehler passiert ist, ein Schaden entstanden ist und beides zusammenhängt – eine hohe Hürde, vor allem bei mehrfach Erkrankten.
Dieser Befund spielt eine zentrale Rolle in der Debatte über eine mögliche Informationspflicht für Krankenkassen. Aus Schwartzes Sicht braucht es eine Reform: Das Beweismaß für den ursächlichen Zusammenhang sollte sinken – weg vom strengen Vollbeweis, hin zur überwiegenden Wahrscheinlichkeit. Nur so ließen sich die Patientenrechte stärken und das Verhältnis zwischen Behandelnden und Patienten fairer gestalten. Es geht letztlich um die Frage, ob Transparenz und Haftungsrisiko neu austariert werden müssen – ein Kernkonflikt der gesamten Debatte.
Die Frage nach der Informationspflicht
Deutlicher wird die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Vorstand Eugen Brysch spricht von einem „Schutzschirm für Patientinnen und Patienten, der löchriger ist als ein Schweizer Käse“. Allein in Krankenhäusern komme es schätzungsweise zu 20.000 vermeidbaren, fehlerbedingten Todesfällen jährlich – die Statistiken von MD und der Bundesärztekammer (BÄK) zeigten davon nur „Bruchstücke“. Brysch fordert ein zentrales Register für Behandlungsfehler in Klinik und Arztpraxis, einen Härtefallfonds und eine gesetzliche Beweislastumkehr bei überwiegender Wahrscheinlichkeit. Sein Fazit: Es brauche eine echte Fehlerkultur und ein transparentes, lernendes System in allen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen.
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Wie sehen Klinik- und Ärzteverbände die Informationspflicht – fehlt diese? „Nein, eine solche Behauptung ist falsch“, betont ein Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Bei der Informationspflicht nach Paragraf 630c Abs. 2 BGB unterscheidet das Gesetz zwei Ebenen. Entscheidend ist, ob ein möglicher Fehler gesundheitliche Folgen haben kann. Liegt ein solcher Verdacht vor, müssen Ärzte unverzüglich und ungefragt informieren – eine aktive Pflicht, die sofort greift. Anders verhält es sich bei Fehlern ohne gesundheitliche Konsequenzen: Hier besteht lediglich eine Informationspflicht auf Nachfrage. Patienten erhalten also erst dann Auskunft, wenn sie danach fragen.
Ein BÄK-Sprecher bestätigt den rechtlichen Rahmen – und bemerkt: Damit habe der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, „die den gesundheitlichen Belangen der Patienten Rechnung trägt und dem ärztlichen Selbstverständnis der gewissenhaften Berufsausübung entspricht“. Nur was bedeutet das für Behandlungsfehler? Eine Auswertung sei nur im Licht des gesamten Behandlungsgeschehens zu bewerten, so die BÄK. Jährlich gebe es 578 Millionen Behandlungsfälle in den Praxen und zusätzlich mehr als 17 Millionen in den Kliniken. Im Vergleich dazu liege die Fehlerhäufigkeit „in einem sehr moderaten Bereich“. Zugleich betont der Sprecher: „Wir wissen, auch in der Medizin ist ein vollständiger Ausschluss von Fehlern nicht möglich.“ Die internationale Patientensicherheitsforschung habe das eindrücklich gezeigt. Entscheidend sei daher, aus fehlerhaften Prozessen zu lernen – und sie so weit wie möglich zu vermeiden.
Zur Frage einer Absenkung des Beweismaßes positioniert sich die BÄK erwartbar. Aus ihrer Sicht würde eine solche Reform nicht zur Stärkung der Patientenrechte führen. Die Rechtsprechung habe bereits ein „ausgewogenes und differenziertes System“ geschaffen, heißt es, mit zahlreichen Beweiserleichterungen, die im Patientenrechtegesetz verankert sind. Es treffe daher nicht zu, „dass das deutsche Recht das gesamte Beweisrisiko unterschiedslos den Patienten auferlegt“, ergänzt eine Sprecherin des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa). Vielmehr gebe es einen abgestuften Modus, der unterschiedliche Fallkonstellationen berücksichtigt.
Die BÄK warnt zudem vor negativen Folgen: Eine Absenkung des Beweismaßes würde Defensivmedizin begünstigen und die Dokumentationslast weiter erhöhen – „Zeit, die für den Patienten bereits heute fehlt“. Gleichzeitig würde das Gesundheitssystem teurer, weil Versicherer Risiken mittragen müssten, „bei denen der Arzt nicht nachweislich der Verursacher war“. Ihr Fazit: Eine Beweislastsenkung würde mehr Probleme schaffen als lösen.
Routine und Risiko liegen nah beieinander
Linde Heitmann widerspricht. Die geltenden Regelungen seien nicht mehr zeitgemäß. Zu oft liege die Initiative bei denjenigen, „die über das Behandlungsgeschehen am wenigsten wissen“, sagt die Berichterstatterin für Patientenrechte der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Deshalb müsse man stärker von einer reaktiven zu einer präventiven Patientensicherheitspolitik kommen. Dazu gehörten ein verpflichtendes Never-Event-Meldesystem, verbindliche Qualitäts- und Risikomanagementstrukturen, eine klare Organisationsverantwortung der medizinischen Einrichtungen und eine offene Fehlerkommunikation.
Eine Novelle des Patientenrechtegesetzes müsste erstmals gesetzlich klarstellen, „dass die Leitung medizinischer Einrichtungen dafür verantwortlich ist, die personellen, organisatorischen und sachlichen Voraussetzungen einer fachgerechten Behandlung sicherzustellen“. Denn Behandlungsfehler seien nicht immer allein individuelles Fehlverhalten. Sie können auch durch Personalmangel, unzureichende Hygiene, ungeeignete Organisationsabläufe oder andere strukturelle Defizite entstehen.
Aspekte, die der Patientenbeauftragte Schwartze der schwarz-roten Koalition für bedenkenswert hält – mindestens. „Ich werbe innerhalb der Bundesregierung sehr nachdrücklich dafür, das Patientenrechtegesetz nach 13 Jahren entsprechend zu reformieren.“ Es werde Zeit, dass die jahrelang vorgetragene Kritik endlich gehört werde und Nachbesserungen erfolgten. Doch die politische Realität ist eine andere: Die „Kulturfrage Patientensicherheit“ (Schwartze) steht nicht oben auf der Agenda der Gesundheitspolitik. Milliardenlöcher bei Kranken- und Pflegekassen bestimmen die Reformdebatten. Nichtsdestotrotz: Medizinische Behandlungsfehler verursachen enorme Folgekosten – nicht nur volkswirtschaftliche. Jeder womöglich dauerhaft Geschädigte ist einer zu viel. Darin sind sich alle Beteiligten einig.
Strittig bleiben hingegen Informationspflicht, Dokumentation, Beweislast, Haftung. Fatal für alle Einzelfälle. Kurz: Das klinisch perfekte Licht im OP täuscht. Routine und Risiko liegen bisweilen sehr nah beieinander – ein vergessener Tupfer, ein vermeidbarer Fehler, ein folgenschwerer Notfall.
Oliver Rast ist seit 2017 freier Autor für verschiedene Publikationen zu Umwelt-, Agrar- und Gesundheitsthemen. Seine Leidenschaft gilt überdies dem Sport.
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