Justiz

Berlin: Hochschwangere Mitbewohnerin vergewaltigt – sieben Jahre Haft für Mann

Der 26-Jährige griff seine Mitbewohnerin im September 2023 unvermittelt an. Nach der Tat floh er, konnte jedoch in Polen festgenommen werden.

Team News dpa/BLZ
2 Min
Der 26-Jährige wurde zu mehr als sieben Jahren Haft verurteilt.

Der 26-Jährige wurde zu mehr als sieben Jahren Haft verurteilt.

© Pressefoto Wagner

Ein 26-Jähriger ist vom Berliner Landgericht wegen eines schweren sexuellen Angriffs auf seine hochschwangere Mitbewohnerin zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er wurde der besonders schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Er habe die im achten Monat schwangere Frau unvermittelt attackiert und in einem Kampf derart gewürgt, dass das Leben der 25-Jährigen und des ungeborenen Kindes in Gefahr gewesen seien.

Der Angeklagte, die 25-Jährige und deren Lebensgefährte teilten sich eine Wohnung in Berlin-Hellersdorf. Der Partner der Frau sei nicht zu Hause gewesen, als der 26-Jährige im September 2023 angegriffen habe, hieß es weiter im Urteil. Er habe sich mit einem Brotmesser bewaffnet und sei in das Zimmer der Mitbewohnerin gegangen. Der Angeklagte habe sie an eine Wand gedrückt und ihr das Messer an den Hals gehalten, um Sex zu erzwingen. Die Frau habe sich gewehrt, er habe sie mit beiden Händen gewürgt und – nach Wiedererlangung ihres Bewusstseins – zum Oralverkehr gezwungen.

Vergewaltigung von Mitbewohnerin: Neun Jahre Haft gefordert

Der Ukrainer war nach der Tat geflohen. Ende April wurde er in Polen festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Im Prozess, der weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde, gestand der Angeklagte. Was er getan habe, sei „unverzeihlich, respektlos gegen Frauen“. Er könne sich sein Verhalten nicht erklären, es müsse auf seinen Konsum von Alkohol und Drogen vor der Tat zurückzuführen sein.

Das Gericht folgte einem Gutachten, nach dem die von dem 26-Jährigen angegebenen Trinkmengen irreal und nicht mit seinen Tathandlungen in Übereinstimmung zu bringen seien. Der Alkohol sei für den bislang nicht als Gewalttäter aufgefallenen Mann „für sich selbst ein Erklärungsversuch, wie es zu der Tat gekommen sein könnte“.

Das Kind der Frau sei gesund zur Welt gekommen, heiß es am Rande der Verhandlung. Der Staatsanwalt hatte neun Jahre und zwei Monate Haft beantragt. Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe von maximal sieben Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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