Der Charité kommt eine personelle Fehlentscheidung teuer zu stehen: 200 000 Euro Abfindung muss das Universitätsklinikum ihrem früheren Mitarbeiter, dem Ex-Stasi-Major Lutz R., zahlen. Auf diesen Vergleich einigten sich Charité und Lutz R. gestern vor dem Landesarbeitsgericht und folgten damit dem Vorschlag des Vorsitzenden Richters Eberhard Baumann.Lutz R. war im Januar vergangenen Jahres als Leiter des Gebäudemanagements eingestellt worden und trug Verantwortung für mehrere hundert Mitarbeiter. Diese Personalie löste massive Proteste unter den Beschäftigten aus, nachdem seine Stasi-Tätigkeit bekannt geworden war. Daraufhin entließ der Charité-Vorstand Lutz R. Mitte Juni fristlos.Diese außerordentliche Kündigung war jedoch nicht rechtens, wie das Arbeitsgericht in erster Instanz im November vorigen Jahres entschieden hatte. Denn Lutz R. hatte seine frühere Stasi-Tätigkeit dem Vorstand der Charité nicht verheimlicht, hieß es zur Begründung. Als Major der Stasi war Lutz R. im MfS in der Hauptabteilung IX tätig, die für Wirtschaftskriminalität zuständig war. Zu seinen Aufgaben gehörte es, Inhaftierte im Untersuchungsgefängnis Hohenschönhausen zu vernehmen. Charité-Chef Detlev Ganten rechtfertigte damals die Einstellung: "R. hat uns glaubwürdig versichert, dass er an Repressionen nicht beteiligt war."Das Arbeitsgericht wies im November außerdem die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung innerhalb der sechsmonatigen Probezeit zurück. Der Anwalt des früheren Stasi-Majors, Lutz Donle, hatte dargelegt, dass in dem Fünf-Jahres-Vertrag seines Mandanten keine Probezeit vorgesehen sei.Gegen dieses Urteil klagte die Charité in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht. Richter Baumann deutete gestern bereits zu Beginn des Prozesses an, dass er - sollten keine neuen Beweise präsentiert werden - sich dem ersten Urteil anschließen würde. Hätte die Charité den Vergleich nicht akzeptiert und den Prozess verloren, hätte sie ihrem früheren Mitarbeiter 495 000 Euro zahlen müssen - diese Summe entspricht dem Bruttoeinkommen, das Lutz R. für viereinhalb Jahre Arbeit in der Charité erhalten hätte. Seit seiner Entlassung vor einem Jahr bezog der Ex-Major Arbeitslosengeld.Weder Charité noch Lutz R. wollten sich zu dem Urteil äußern.
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