Gaspreis

Vergleichsportal: Deutsche können auf Gaspreis-Entlastung hoffen

Laut Verivox sollen zum 1. Oktober zwei Gasumlagen auf null gesenkt werden, was eine Preisersparnis von fünf Prozent bedeuten könnte. Was Kunden dafür tun müssen.

Team News AFP/BLZ
2 Min
Ab Oktober  2023 können Haushalte mit einer Gasheizung Geld sparen.

Ab Oktober  2023 können Haushalte mit einer Gasheizung Geld sparen.

© Hauke-Christian Dittrich/dpa

Zu Beginn der Heizperiode soll es eine Entlastung für einige Haushalte mit einer Gasheizung geben. Zum 1. Oktober werden zwei Gasumlagen auf null abgesenkt, die Gaskosten eines Musterhaushalts sinken damit um rund fünf Prozent, wie das Vergleichsportal Verivox am Mittwoch mitteilte. Die Preissenkung wird aber nicht automatisch weitergegeben–viele Kunden müssen dafür den Anbieter wechseln.

Die Gasumlagen in Deutschland werden durch das Unternehmen Trading Hub Europe (THE) festgelegt. THE teilte vergangene Woche mit, dass die Regelenergieumlage von 0,57 Cent je Kilowattstunde und die Konvertierungsumlage von 0,038 Cent auf jeweils null Cent sinken werden.

Diese Absenkung kann bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden jährlich zu einer Ersparnis von 130 Euro führen, wie Verivox berechnete. „Doch in bestehenden Gasverträgen kommen die niedrigeren Kosten nicht automatisch an. Darum können sich Neukundenangebote lohnen, bei denen die niedrigeren Gas-Umlagen bereits einkalkuliert sind“, riet Verivox-Energieexperte Thorsten Storck.

Verivox: Preissenkung komme nicht immer bei Kunden an

Der Gaspreis für Neukunden liegt laut Verivox aktuell bei rund neun Cent pro Kilowattstunde - der Durchschnittspreis bei 12,5 Cent pro Kilowattstunde. Je nach Tarif können Haushalte durch einen Wechsel des Gasanbieters mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen, betonte das Vergleichsportal.

Wer noch nie den Tarif gewechselt hat und noch im Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers ist, kann jederzeit wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Wochen. Wer einen Tarif mit einer längeren Laufzeit gewählt hat, muss die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist beachten. Hier sind unterschiedliche Fristen möglich - im Zweifelsfall gibt der Kundenservice des aktuellen Versorgers darüber Auskunft. Im Falle einer Preisänderung gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Zeitpunkt der Preisänderung genutzt werden kann.

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