Der frühere Stasi-Chef Erich Mielke erhält sein Vermögen von gut einer dreiviertel Million DDR-Mark, das 1990 beschlagnahmt wurde, nicht zurück. Das Geld habe der 89jährige unter Mißbrauch staatlicher Mittel angehäuft, urteilte gestern das Berliner Verwaltungsgericht.Für den begeisterten Jäger Mielke schien das Jagdschloß in Wolletz der passende Rahmen. Offiziell galt das Schloß in der Schorfheide, für das die DDR 24 Millionen DDR-Mark aufgewendet hatte, als Gästehaus des Ministeriums für Staatssicherheit. Doch dessen Chef nutzte das Gebäude samt des 22 000 Hektar großen Jagdgebiets auch privat. Allein auf die Bedürfnisse Mielkes zugeschnitten wurde das Schloß umgestaltet, eine Trophäenhalle mit Geweihen eingerichtet, dazu eine Sauna und ein Bootshaus. 3,1 Millionen DDR-Mark brachte die DDR dafür auf. Kosten, die das Berliner Verwaltungsgericht gestern dem einstigen Minister als "nicht gerechtfertigten privaten Vorteil" anrechnete. Die Folge: Die 25. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts erklärte das Vermögen des 89jährigen für unrechtmäßig erworben. 750 000 DDR-Mark - 375 000 Deutsche Mark - werden eingezogen und sollen der Staatskasse zufallen. Nur rund 10 000 Mark erhält der 89jährige, der nach seiner Verurteilung wegen Polizistenmordes im August 1985 aus der Haft entlassen worden war, zurück. Darunter fällt die Zahlung der Rente zwischen November 1989 bis Sommer 1990. (VG 25 A 111.91)Mit dem gestrigen Urteil bestätigten die Richter die Entscheidung eines Sonderausschusses der Volkskammer. Er hatte September 1990, sechs Tage vor der deutschen Einheit, das Mielke-Vermögen für unrechtmäßig erklärt und die Konten gesperrt. Mielke habe sich unter Verstoß gegen die guten Sitten und unter Mißbrauch staatlicher Befugnisse bereichert, lautete schon damals die Begründung. Berufen konnte sich der Ausschuß auf das "Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben", das die Volkskammer kurz vor der Währungsunion im Sommer 1990 verabschiedet hatte. Sie wollte verhindern, daß entmachtete DDR-Funktionäre ihr zu Unrecht angehäuftes Vermögen in Deutsche Mark umtauschen konnten. Der Sonderausschuß durchleuchtete die Konten von 45 Funktionären. In 18 Fällen zog er die Gelder ein. Mielke-Anwalt Stefan König konnte gestern mit seiner Argumentation, nach der das Vermögen nur nach einem Wirtschafts-Strafverfahren eingezogen werden sollte, die Richter nicht überzeugen. Sie blieben vielmehr ihrer Linie aus ähnlichen Verfahren treu. Bereits die Vermögen des ehemaligen Vorsitzenden des Ministerrats Willi Stoph in Höhe von 380 000 DDR- Mark und von DDR-Wirtschaftslenker Günther Mittag in Höhe von einer halben Million DDR-Mark blieben gesperrt. Bisher allerdings wurden die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts nicht rechtskräftig. Klagen wie die von Stoph sind noch beim Berliner Oberverwaltungsgericht anhängig. +++
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de