Semsrott hatte im August 2023 drei Gerichtsbeschlüsse des Amtsgerichts München, die zum Teil geschwärzt waren, in einem Artikel bei „FragDenStaat“ veröffentlicht. Das Gerichtsverfahren befasste sich mit Durchsuchungen bei der Letzten Generation.
Nun teilte Semsrott der Deutschen Presse-Agentur mit: „Es kann nicht sein, dass die Pressefreiheit durch das Veröffentlichungsverbot derart eingeschränkt wird. Der Gesetzgeber muss die Norm endlich streichen. Ich hoffe, dass der Fall zu einer grundsätzlichen Klärung führt.“
Semsrotts Anwalt Lukas Theune betonte im Magazin „Legal Tribune Online“: „In Zeiten von Fake News muss das Interesse an wahrheitsgetreuer und akkurater Berichterstattung besonders groß sein. Strafrecht, das kritische Berichterstattung zu Ermittlungsverfahren verhindert, ist ein Fremdkörper.“ Der Paragraf gehöre abgeschafft.
Die Staatsanwaltschaft erhob ihre Anklage nicht beim eigentlich zuständigen Amtsgericht, sondern gleich eine Stufe weiter oben beim Landgericht Berlin, weil die Rechtsfragen besondere Bedeutung hätten.
- [object Object]
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de