Das Verwaltungsgericht Berlin hat sich mit einer ungewöhnlichen Frage auseinandergesetzt: Darf ein Boot auf der Havel als schwimmende Bar verwendet werden? Am Donnerstag hat die Behörde ihr Urteil mitgeteilt: Die Nutzung des Bootes als Bar muss umgehend beendet werden.
Vorausgegangen war ein Streit zwischen dem Eigentümer des Bootes und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Diese hatte den Bootsbesitzer im August 2023 aufgefordert, seine schwimmende Bar innerhalb einer Woche nach Zugang der Anordnung „zu beseitigen“. Die Bar sei nach dem Berliner Wassergesetz genehmigungsbedürftig, so die Senatsverwaltung. Eine solche Genehmigung werde aber nicht erteilt.
Besitzer: Nutzung des Bootes vorwiegend nicht stationär
Im Gegenzug argumentierte der Besitzer, dass er das Boot den größten Teil des Jahres vermiete und nur im Sommer an den Wochenenden nutze, um Getränke auszuschenken. Das Boot sei demnach weder eine bauliche Anlage im Wasser noch eine schwimmende Plattform, sondern lediglich ein zugelassenes Sportboot mit vorwiegend nicht stationärer Nutzung.
Das Verwaltungsgericht zeigte jedoch wenig Verständnis für die Argumente des Besitzers und entschied: Die Bar auf der Havel sei nicht genehmigt und falle unter die Zuständigkeit des Berliner Wassergesetzes. Während der Tage, an denen das Boot als Bar genutzt wird, handele es sich um eine stationäre Nutzung und überschreite „qualitativ die Grenze der gemeinverträglichen Nutzung des Gewässers“, so das Gericht.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
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