Wer zu lange auf eine Gerichtsentscheidung warten muss, hat seit Ende 2011 einen Anspruch auf Entschädigung. Und bei den chronisch überlasteten Sozialgerichten sind die Wartezeiten oft besonders lang. Deswegen muss das Land Berlin jetzt 1 300 Euro an einen ehemaligen Fliesenleger zahlen, der vier Jahre und neun Monate aushalten musste, bis das Sozialgericht in dem Streit über seine Rente entschied.
Am Cottbuser Sozialgericht dauerte es sogar acht Jahre, bis ein Betroffener Klarheit erhielt, ob seine Leiden als Berufskrankheit anerkannt werden. Das Land Brandenburg muss wegen der überlangen Verfahrensdauer sogar 3 600 Euro zahlen. Das hat am Mittwoch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mitgeteilt.
Die sogenannte Verzögerungsrüge, auf deren Basis das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Entschädigungen zugesprochen hat, wurde erst Ende 2011 in das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz aufgenommen – auf Druck des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Deswegen gibt es in diesem Bereich bundesweit bislang noch nicht viele Verfahren.
Der zuständige Senat beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg musste sich bisher sieben Mal mit Entschädigungsklagen wegen überlanger Verfahren befassen. In vier Fällen davon gab er den Klägern recht. „Das ist eine sehr hohe Erfolgsquote“, sagte Gerichtssprecher Axel Hutschenreuther.
Besonders dramatisch schätzt Hutschenreuther die Situation in Brandenburg ein. An den vier Sozialgerichten in Potsdam, Neuruppin, Cottbus und Frankfurt (Oder), bei denen 2013 knapp 25.000 neue Klagen eingingen, seien lediglich 70 Richter beschäftigt: „Die saufen völlig ab.“ Das räumt selbst das nunmehr von dem bisherigen Finanzminister Helmuth Markov (Linke) geführte Justizministerium ein. „Uns ist sehr bewusst, dass etwas passieren muss“, sagt Sprecherin Maria Strauß. „Es liegt aber auch daran, dass die Hartz-IV-Gesetze so schlecht gemacht sind.“
Am Berliner Sozialgericht, dem größten in Deutschland, sind fast 130 Richter beschäftigt. Sprecher Marcus Howe räumt offen ein, dass man damit besser dasteht als die Brandenburger. Rund 65 Prozent der jährlich neu eingehenden über 40.000 Klagen betreffe aber Hartz-IV. „Das führt dazu, dass Richter dort eingesetzt sind und in anderen Bereichen fehlen“, sagt Howe.
Allerdings sind überlange Verfahrenszeiten nicht allein bei den Sozialgerichten ein Problem. Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gingen bislang gut 20 Verzögerungsrügen ein, sagte Sprecherin Christiane Scheerhorn auf Anfrage. 13 Fälle wurden bislang entschieden. Zehn Mal gab das OVG den Klägern recht und sprach ihnen teils Entschädigungen zwischen 250 und 4 000 Euro zu. Betroffen waren durchgängig brandenburgische Verwaltungsgerichte.
Beim Berliner Kammergericht hätten Verzögerungsrügen bislang kaum eine Rolle gespielt, sagte am Mittwoch dessen Sprecher Ulrich Wimmer. Beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab es nach Angaben von Sprecher Martin Dreßler noch überhaupt keine Klage wegen ausufernder Verfahrenslaufzeiten. Warum? „Weil wir wirklich unglaublich schnell sind“, sagt Dreßler. Die Verfahren an den Arbeitsgerichten dauerten im Durchschnitt zwischen vier und fünf Monaten.
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