Manche erinnern die Geräte an Dixieklos, andere an Telefonzellen, wieder andere denken an Bollerwagen. Dabei geht es um etwas ganz anderes: Die aluminiumverkleideten Anhänger der Polizei sollen Berlin sicherer machen, im markanten Aufbau steckt moderne Videotechnik, mit denen die Beamten kriminalitätsbelastete Orte überwachen wollen.
Seit Ende vorigen Jahres läuft das Pilotprojekt. Jetzt hat der Linke-Abgeordnete Niklas Schrader nach Ergebnissen gefragt. Die Antworten der Innenverwaltung liegen der Berliner Zeitung vor. Sie lassen sich so zusammenfassen: Die Kameras waren bislang kaum in Betrieb. Und Kriminalität haben sie fast gar keine aufgezeichnet. „Man sollte überdenken, ob man mit der dieser Form der Überwachung weitermacht“, meint Schrader.
78 Minuten in Betrieb
Laut der von Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) unterzeichneten Antwort waren die zwei Anhänger seit Mitte Dezember fünfzigmal im Einsatz. Häufig standen sie am Alexanderplatz, an der Warschauer Brücke oder am Kottbusser Tor, einige Male auch am Hermann- oder am Leopoldplatz. Die Einsätze dauerten zwischen zwei und sieben Stunden. Die Gesamtlänge der Aufnahmen, die dabei entstanden, reicht jedoch nicht einmal für einen Film im Abendprogramm: 78 Minuten lang waren die Kameras in Betrieb. Und nur ein einziges Mal beobachteten die Polizisten durch die Linsen Vorgänge, die sie zum Handeln veranlassten: Am 14. April beobachteten sie an der Warschauer Brücke den Verkauf von Drogen. Wer sich ohne Videowagen zur gleichen Zeit am selben Ort aufhält, braucht keine jahrelange Erfahrung als Drogenfahnder, um ein Vielfaches an Delikten zu beobachten. Ursprünglich sollte der Versuch nur drei Monate laufen, wäre also im März beendet worden – dann hätte es gar kein konkretes Ergebnis gegeben.
„Die mobile Videoüberwachung hat keine messbaren Ergebnisse gebracht“, sagt Linke-Politiker Schrader. „Zugleich bindet sie Personal, das an anderer Stelle fehlt.“ Er kritisiert aber nicht nur das Projekt an sich, sondern auch die Durchführung durch Polizei und Innenverwaltung. So sei es in der Koalition verabredet gewesen, dass der Einsatz wissenschaftlich ausgewertet wird. Eine solche unabhängige Auswertung findet aber nicht statt. „Kern des Probelaufs ist, die grundsätzliche Geeignetheit der beschafften Technik als Einsatzmittel der Polizei Berlin zu prüfen“, schreibt Staatssekretär Akmann. Und wer prüft das? „Eine dahingehende Evaluation erfolgt durch die Polizei.“
Schrader kritisiert auch, dass die Polizei die Einsätze auf die nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) ausgewiesenen kriminalitätsbelasteten Orte konzentriert. Ursprünglich war vorgesehen, auch Großveranstaltungen mithilfe der mobilen Kameras zu überwachen – das hat die Polizei bis heute nicht einmal ausprobiert.
Erfolg präventiver Maßnahmen schwer messbar
Dass die Kameras so wenig filmen, hat auch mit dem gesetzlichen Rahmen zu tun, den das ASOG setzt. Nach Paragraph 24 darf die Polizei nur filmen, „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten begangen werden.“ Das bedeutet: Erst wenn die Polizisten eine verdächtige Beobachtung machen, dürfen sie die Aufnahmetaste drücken.
Verhalten ist die Begeisterung auch bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die – anders als die Linke – Videoüberwachung befürwortet. Ein „teures Spielzeug“ seien die Videoanhänger, sagt ihr Sprecher Benjamin Jendro. „Es ist enorm schwierig, sie sinnvoll einzusetzen.“ Auch mobil seien sie nicht wirklich – gewöhnliche Streifenwagen können sie wegen des hohen Gewichts nicht ziehen.
Denkbar ist, dass potenzielle Straftäter ihren Aktivitäten schlicht anderswo nachgingen, während die Videoanhänger im Einsatz waren. Eine Aussage dazu sei aber nicht möglich, schreibt Akmann – und auch nicht zur Frage, ob gar Strafaten verhindert wurden. „Der Erfolg präventiver Maßnahmen ist grundsätzlich schwer messbar“, erklärt er. Dafür fertigten die Beamten Notizen an, wie Passanten auf die Videoanhänger reagierten. Am 27. Dezember trat eine „sichtlich alkoholisierte männliche Person“ an der Warschauer Brücke an den Anhänger heran „und trat bzw. sprang gegen das Metallgehäuse des Anhängers“. Ihm gefiel die neue Technik offenbar nicht so gut. Am 2. Februar dagegen vermerken die Polizisten am selben Ort: „Der Einsatz mit dem Videoanhänger wurde von den Passierenden durchweg positiv bewertet.“ Ein weiterer Eintrag zeugt davon, dass die Einsatzgeräte die Fantasie der Berliner anregen: „Von einigen Passierenden wurde der Videoanhänger als ,Wasserwerfer’ und als ,mobile Teeküche’ bezeichnet“, schreiben die Beamten.
Zustimmung in Umfragen
Allgemein stehen die Berliner dem Einsatz von mehr Kameras jedoch offen gegenüber. In zwei Umfragen der Berliner Zeitung sprach sich in diesem und im vorigen Jahr eine deutliche Mehrheit für mehr Videoüberwachung aus. 75 Prozent waren es im März, 80 Prozent im Januar 2017.
Seit September 2017 läuft auch ein Volksbegehren für mehr Kameras, das ein Bündnis um den früheren Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) und den Ex-Bürgermeister von Neukölln, Heinz Buschkowsky (SPD), initiiert hat. Sie sammelten bis Februar 21.000 gültige Unterschriften und schafften es knapp über die gesetzliche Hürde. Derzeit läuft die juristische Prüfung. Mobile Kameras sind in dem Gesetzentwurf übrigens nicht ausdrücklich vorgesehen.
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