Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat für den Fall einer Aufweichung der Schuldenbremse mit einem Ende der Ampel-Koalition gedroht. Im ARD-„Bericht aus Berlin“ antwortete Wissing am Sonntagabend auf die Frage, ob SPD und Grüne mithilfe von Unionspolitikern eine Reform der Schuldenbremse auf den Weg bringen könnten: „Das schließt der Koalitionsvertrag aus.“
Der FDP-Politiker betonte, es gebe im Bund „keine wechselnden Mehrheiten. Sondern wir stimmen in diesen Fragen einheitlich ab.“ Wenn der Koalitionsvertrag der „Ampel“ mit einer Umgehung der FDP „aktiv und bewusst gebrochen werden würde, dann hätte die Koalition sicherlich keine Zukunft“.
Neue Kredite? Pistorius und Baerbock wollen Schuldenbremse reformieren
Politiker der FDP-Koalitionspartner im Bund wie etwa Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) sprechen sich für eine Reform der Schuldenbremse aus, um mehr Spielraum beim Haushalt etwa für sicherheitspolitische Maßnahmen zu erhalten. Pistorius machte erst vor kurzem klar, dass er keine Möglichkeit sieht, den Finanzbedarf der Bundeswehr alleine durch Sparmaßnahmen an anderer Stelle zu decken. „Im Zweifel wird man auch über zusätzliche Schulden reden müssen in dieser Koalition oder in der nächsten.“
Mittlerweile setzen sich auch einige Unions-Ministerpräsidenten für Änderungen bei der Schuldenbremse ein. Die FDP hat einer solchen Reform jedoch immer wieder eine Absage erteilt.
Berliner Vorstoß zur Reform der Schuldenbremse
Die schwarz-rote Berliner Landesregierung bereitet bereits eine Bundesratsinitiative zur Reform der Schuldenbremse vor. „Wir brauchen hier Spielräume“, sagte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) Mitte April. „Wenn wir die Zukunftsinvestitionen tätigen wollen, die dieses Land, auch die Bundesländer brauchen, müssen wir hier zu einer Modernisierung, zu einer Reform der Schuldenbremse für genau diese Zukunftsinvestitionen kommen.“ Dafür suche Berlin nun Verbündete unter den Bundesländern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisierte den Vorstoß aus Berlin.
Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz verankert und sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Ausnahmeregelungen sind bei Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen wie bei der Corona-Pandemie möglich.
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