Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Andreas Otto hervor. Senatsbaudirektorin Regula Lüscher erklärt darin, dass der Senat selbst keine Liste mit Vorschlägen für eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen erstellt habe. Die Senatsverwaltung habe nur die amtliche Kostenschätzung für das Volksbegehren der „Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen“ erstellt.
„Abweichungen vom Vorschlag“
Der Kostenschätzung seien die von der Initiative bestimmten Kriterien zu Grunde gelegt worden. Einzubeziehen seien danach Unternehmen mit mindestens 3000 Wohnungen in Berlin, sofern sie sich nicht im öffentlichen oder kollektiven Besitz der Mieterschaft befänden oder gemeinwirtschaftlich bewirtschaftet seien.
Dazu gehörte in der amtlichen Kostenschätzung die Hilfswerksiedlung, was zu Verwunderung und Protesten führte. Die Enteignungsinitiative erklärte daraufhin, dass die Hilfswerksiedlung (HWS) nicht zu den Unternehmen gehöre, auf die das Volksbegehren abziele.
Lüscher erklärt in ihrer Antwort, der Standpunkt des Senats zum Volksbegehren sei dem Abgeordnetenhaus zu unterbreiten, wenn Unterschriften und rechtliche Zulässigkeit des Begehrens geprüft worden seien. Der Standpunkt der Regierung werde gegebenenfalls „notwendige Abweichungen vom Vorschlag der Initiative zum Gegenstand haben“. Lüscher stellt also in Aussicht, dass die HWS ausgenommen wird.
Vergesellschaftung der Hilfswerksiedlung wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig
Dem kirchlichen Unternehmen ist das nicht genug. Geschäftsführer Jörn von der Lieth sagte am Dienstag, er hätte sich „vom Senat eine klare Aussage dazu gewünscht, dass die Hilfswerksiedlung nicht vergesellschaftet“ werde. Die Fraktionsvorsitzenden der Koalition hätten bereits schriftlich bestätigt, dass eine Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen der HWS selbstverständlich nicht zur Debatte stehe, beziehungsweise dass die Hilfswerksiedlung bereits eine Form der Gemeinwirtschaft ausübe und daher nicht vom Gesetz erfasst werden darf.
Darüber hinaus komme ein Gutachten zum Schluss, dass eine Vergesellschaftung der HWS verfassungsrechtlich nicht zulässig sei. Der Grünen-Abgeordnete Otto sagt: „Der Senat muss mit der Wohnungswirtschaft immer im Gespräch sein. Dass er das nicht einmal bei der Evangelischen Hilfswerksiedlung tut, ist ein ganz schlechtes Zeichen.“ Gerade solche Unternehmen, die seit Jahrzehnten den sozialen Wohnungsbau in Berlin stützen, müssten „Partner für aktive Wohnungspolitik sein und nicht Gegner“.
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