Rassismus

„Wegen rechter Hetze“: Volksbühne sagt Pool-Tag für Schwarze Kinder ab

Nach rassistischer Hetze und Drohungen sagen die Volksbühne und der Verein EOTO den für Freitag geplanten Pool-Nachmittag für Schwarze Kinder und Jugendliche ab. Deren Sicherheit sei nicht zu gewährleisten.

2 Min
Das Schwimmbecken vor der Volksbühne ist seit Dienstag vorübergehend geschlossen. Am Freitag soll es wieder geöffnet werden.

Das Schwimmbecken vor der Volksbühne ist seit Dienstag vorübergehend geschlossen. Am Freitag soll es wieder geöffnet werden.

© Imago

Die Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz und der Verein Each One Teach One (EOTO) haben die für diesen Freitag geplante Veranstaltung für die Schwarze Community abgesagt. Grund seien Sicherheitsbedenken, nachdem der Schwimmnachmittag für Schwarze Kinder und Jugendliche zum Ziel rechter und rassistischer Hetze geworden war, teilten das Theater und der Verein mit. „Wir solidarisieren uns – heute und an jedem Tag – mit allen, die Rassismus und rechten Feindbildmarkierungen ausgesetzt sind“, schreibt Matthias Lilienthal, Intendant der Volksbühne.

Der Verein EOTO erklärte, seit Beginn der öffentlichen Diskussion rassistische Droh-E-Mails, Gewaltandrohungen und diskriminierende Kommentare in Sozialen Medien erhalten zu haben. Man könne die physische und psychische Sicherheit der Kinder und Jugendlichen – auch nicht durch Sicherheitskräfte und Polizei – gewährleisten. Auch eine gefahrlose An- und Abreise sei angesichts der exponierten Lage des Beckens nicht sicherzustellen.

Der geplante Nachmittag war als sogenannte positive Maßnahme zur Förderung strukturell benachteiligter Gruppen gedacht. Der Volksbühnen-Intendant Matthias Lilienthal betonte, man werde solche Angebote weiterhin machen: Es gehe um „die Verantwortung, die öffentliche Institutionen haben“. Man habe unterschätzt, dass ein für öffentliche Bäder übliches Angebot für spezifische Gruppen „zu einer bundesweiten Welle von anti-Schwarzem Rassismus und Hetze führen würde“.

Gleichbehandlungsgesetz erlaubt solche Angebote

Die Volksbühne verwies zudem auf die rechtliche Zulässigkeit solcher Aktionen. Zeitlich begrenzte Angebote für strukturell benachteiligte Gruppen seien keine Diskriminierung, erklärte Doris Liebscher, die Leiterin der LADG-Ombudsstelle bei der zuständigen Senatsverwaltung. Das Landesantidiskriminierungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erlaubten eine unterschiedliche Behandlung, wenn dadurch bestehende Nachteile ausgeglichen werden sollen.

Die künstlerische Aktion „Volksbad“ läuft noch bis zum 1. Oktober. Die Zusammenarbeit mit EOTO und anderen sozialen Trägern werde fortgesetzt, so die Volksbühne.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema