Die Anklageschrift sei dem Landgericht Potsdam und dem im Gefängnis Brandenburg/Havel sitzenden Holocaust-Leugner zugestellt worden. Hintergrund ist eine antisemitische Hetzschrift, die Mahler den Angaben zufolge in der Haft geschrieben hat. Das Gefängnis hatte ihm im offenen Vollzug die Nutzung eines privaten Computers erlaubt. Deswegen hatte das Justizministerium Disziplinarverfahren gegen Bedienstete eingeleitet. (dpa)
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