BERLIN, 25. April. Marianne Birthler, die Chefin der Stasi-Unterlagenbehörde, konnte zufrieden sein. In ihrer Haltung für eine großzügigere Herausgabe der Akten der DDR-Staatssicherheit fand sie in der Anhörung des Bundestags-Innenausschuss über eine Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes die Unterstützung der Mehrheit der Experten. Personen der Zeitgeschichte und frühere DDR-Amtsträger sollten nicht mehr selbst über die Veröffentlichung ihrer Akten bestimmen können, forderten die meisten Sachverständigen. Die derzeitige Regelung bereite den "schleichenden Schluss der Stasi-Aufklärung", formulierte Lutz Tillmanns vom Deutschen Presserat drastisch die derzeitige Rechtslage.Diese war nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zu der Sperrung der Kohl-Akten entstanden. Die Richter stützten sich auf den Paragrafen 32 des Gesetzes. Danach darf die Birthler-Behörde Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes herausgeben, "sofern sie nicht Betroffene oder Dritte sind". Im Fall von Altkanzler Helmut Kohl hatten die Richter den CDU-Politiker als Betroffenen angesehen und die Herausgabe der Unterlagen für rechtswidrig erklärt. Das Urteil gilt nicht allein für Akten von Westpolitikern, sondern auch von DDR-Funktionären. Die weitgehendsten Änderungswünsche formulierte Johannes Beleites vom Leipziger Bürgerkomitee. Er forderte den ungehinderten Zugang der Wissenschaft zu den Akten und die Aufhebung der Zweckbindung allein zur Aufarbeitung der Stasi-Tätigkeit. Zudem solle der einschränkende Halbsatz, nach dem Betroffene ihre Zustimmung geben müssen, entfallen. Den Schutz der Persönlichkeitsrechte derjenigen, über die die Akten angelegt wurden, sieht Beleites auch ohne den Passus ausreichend gewahrt. Schließlich sei die Herausgabe der Akten nur dann zulassig, wenn schutzwürdige Interessen nicht beeinträchtigt würden. Der Historiker Wilhelm Knabe warnte in seiner Stellungnahme. Ohne Änderungen falle infolge der Zustimmungspflicht die "Deutungshoheit über die Arbeit der Stasi an dessen ehemaligen Funktionäre zurück". Birthler wiederum betonte die Notwendigkeit eine kritische Debatte über die DDR und das Ministerium für Staatssicherheit zu führen. Dafür seien die Unterlagen unerlässlich. Nach der jetzigen Rechtslage aber seien Akten zu den innerdeutschen Beziehungen, zu Doping, Rechtsextremismus oder politischer Justiz vielfach gesperrt. Sie plädierte dafür, dass die Behörde künftig die Informationen ohne Zustimmung herausgeben könne, die aus dem öffentlichen Wirken oder der Amtsausübung stammen. Zudem sollten die Daten ausschließlich zur Stasi-Aufarbeitung dienen. Andere Maßstäbe stellte Datenschützer Roland Bachmaier auf. Das Gesetz sei ein "Opferschutzgesetz". Auch Amtsträger dürften als Opfer nicht schlechter gestellt werden, mahnte er. Ob und welche Änderungsvorschläge der Bundestag aufgreifen wird, ist allerdings noch völlig offen. Die Debatte für eine Gesetzesnovelle ist zwar nach dem Kohl-Urteil entbrannt, doch bislang sind keine Änderungsanträge in den Bundestag eingebracht worden.BERLINER ZEITUNG/WULF OLM Mahnt Präzisierungen an: Behördenchefin Marianne Birthler.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de