Akteneinsicht

Was steht in Merkels Stasi-Akte? Verwaltungsgericht urteilt über Herausgabeantrag

Der hartnäckige Nachforscher Marcel Luthe klagt auf Einsicht in alle Unterlagen aus Merkels jungen Jahren. Doch der Persönlichkeitsschutz ist stark.

7 Min
Bei einem Besuch 2009 in der Stasi-Unterlagenbehörde: Angela Merkel (l.) und die damalige Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler.

Bei einem Besuch 2009 in der Stasi-Unterlagenbehörde: Angela Merkel (l.) und die damalige Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler.

© Imago/epd

Darf das Bundesarchiv Stasi-Unterlagen über die junge Angela Merkel herausgeben, die Auskunft über das Verhalten der späteren Kanzlerin in der DDR geben? Marcel Luthe, Vorsitzender der Good Governance Gewerkschaft, wollte mithilfe einer Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht Akteneinsicht erklagen mit der Begründung, er arbeite  an einem entsprechenden Forschungsprojekt. Am Donnerstag erging nach zweistündiger Verhandlung das Urteil: Die Kammer wies die Klage ab und auferlegte Luthe die bisher aufgelaufenen Prozesskosten von 20.000 Euro.

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