Nach Ansicht der EU-Kommission fielen diese Entschädigungen für die Deutsche Post zu großzügig aus. Das Unternehmen habe dadurch einen unangemessenen Vorteil gegenüber Mitbewerbern erhalten. Konkret streiten sich Brüssel und Berlin darum, auf welche Geschäftsbereiche sich die Rückforderungen beziehen.
Während Deutschland nur Postdienstleistungen im Visier hat - also etwa Werbebriefe oder den Verkauf von Briefmarken und Umschlägen -, geht es der EU-Kommission auch um den Versand von geschäftlichen Paketen. Mit dem Gerichtsverfahren will Brüssel die Zahlung nun erzwingen. Nach einer früheren Mitteilung der Kommission geht es um 500 Millionen bis eine Milliarde Euro.
Unlauterer Vorteil durch Staatsgeld?
Zugleich bringt die EU-Kommission Deutschland auch nach jahrelangem Streit wegen der Konzernstruktur der Deutschen Bahn vor den Europäischen Gerichtshof. Die Bundesregierung stelle nicht sicher, dass Steuergelder zum Erhalt des Schienennetzes nicht auch in den Personen- und Güterverkehr flössen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.
Dies könne dazu führen, dass sich die Bahn mit Hilfe von Staatsgeld einen unlauteren Vorteil gegenüber Konkurrenten verschaffe. Die EU-Kommission bemängelt unter anderem die Buchführung der Bahn als unklar: Hier werde nicht deutlich, dass es zu keiner Übertragung von Mitteln zwischen den Bereichen Schienennetz und Verkehr komme.
Verkehrsministerium weist Vorwürfe zurück
Dabei geht es auch um Gebühren, die Bahnkonkurrenten dem Unternehmen für die Nutzung des Netzes zahlen. Generell habe der Staat einer solchen Quersubventionierung keinen klaren Riegel vorgeschoben. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums wies die Vorwürfe zurück: „Die Kommission erhebt den Vorwurf eines Verstoßes gegen europäische Bestimmungen, die die Finanzströme der Deutschen Bahn AG (DB AG) und damit die wirtschaftlichen Beziehungen in einer Holdingstruktur betreffen. Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Vorwürfe unbegründet.“
Die Bahn selbst gab sich entspannt. „Wir sehen der erneuten Klage der EU-Kommission sehr gelassen entgegen, nachdem sie bei diesem Themenkomplex bereits im Februar dieses Jahres vor dem EuGH in allen Punkten gescheitert ist“, sagte ein Konzernsprecher auf Anfrage.
Die höchsten europäischen Richter hatten damals eine Klage der Kommission abgewiesen. Nach Ansicht der Behörde verstieß die Tatsache, dass die DB Netz AG als Eignerin der Infrastruktur Teil der Bahn-Holding ist, gegen EU-Recht. Dieses schreibt die Trennung des Bahnbetriebs vom Schienennetz vor. Der EuGH urteilte aber, die deutsche Unternehmenskonstruktion entspreche den EU-Vorschriften.
Die Konzernstruktur der Deutschen Bahn ist der EU-Kommission schon lange ein Dorn im Auge. Wenn der Europäische Gerichtshof die Brüsseler Bedenken teilt, könnte Deutschland am Ende ein Bußgeld drohen. (dpa/BLZ)
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