Nur 26,8 Prozent der Anträge seien anerkannt worden. Die übrigen 15,9 Prozent hätten den Stempel „erledigt aus sonstigen Gründen“ bekommen. Solche Gründe können sein, dass der Antrag in ein anderes Bundesland übergegangen ist, der Antragsteller gestorben ist oder den Antrag zurückgezogen hat.
„So viele Verfahrensbeendigungen aus sonstigen Gründen zum Nachteil der Betroffenen darf es einfach nicht geben“, betonte Krahl-Röhnisch. Viele Opfer seien nach der erlittenen Straftat mit der komplizierten Antragsstellung überfordert. „Wir brauchen Entscheidungen im Sinne der Opfer“, betonte Krahl-Röhnisch.
Mit dem Opferentschädigungsgesetz verpflichtet sich der Staat, Opfer von Gewalttaten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch zu unterstützen. Der Staat soll laut Gesetz etwa Kosten für medizinische Behandlungen oder Rentenzahlungen übernehmen. Über die Anträge entscheiden die Ämter in den Ländern.
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