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Weißer Ring: Gewaltopfer bekommen zu selten Entschädigung

Gewaltopfer bekommen nach einer Erhebung des Weißen Rings im Land Berlin zu selten finanzielle Entschädigung vom Staat. Das Landesamt für Gesundheit und Sozi...

dpa
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HANDOUT - Ein Mann füllt einen «Antrag auf Leistung für Gewaltopfer» des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus.   Ring/dpa/Illustration

HANDOUT - Ein Mann füllt einen «Antrag auf Leistung für Gewaltopfer» des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus. Ring/dpa/Illustration

© Hauke-Christian Dittrich/Weisser

Nur 26,8 Prozent der Anträge seien anerkannt worden. Die übrigen 15,9 Prozent hätten den Stempel „erledigt aus sonstigen Gründen“ bekommen. Solche Gründe können sein, dass der Antrag in ein anderes Bundesland übergegangen ist, der Antragsteller gestorben ist oder den Antrag zurückgezogen hat.

„So viele Verfahrensbeendigungen aus sonstigen Gründen zum Nachteil der Betroffenen darf es einfach nicht geben“, betonte Krahl-Röhnisch. Viele Opfer seien nach der erlittenen Straftat mit der komplizierten Antragsstellung überfordert. „Wir brauchen Entscheidungen im Sinne der Opfer“, betonte Krahl-Röhnisch.

Mit dem Opferentschädigungsgesetz verpflichtet sich der Staat, Opfer von Gewalttaten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch zu unterstützen. Der Staat soll laut Gesetz etwa Kosten für medizinische Behandlungen oder Rentenzahlungen übernehmen. Über die Anträge entscheiden die Ämter in den Ländern.

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