Neue Berufskrankheit

Parkinson durch den Job: Betroffene haben jetzt Anspruch auf Rente und Reha

Zittern, Muskelstarre, keine Heilung – wer diese Krankheit durch seine Arbeit bekam, hat ab sofort neue Rechte. Was Betroffene jetzt wissen müssen.

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Schädlingsbekämpfer spült Eichenprozessionsspinner-Nester vom Baum ab. Wer jahrelang in Parks, Grünanlagen oder der Landschaftspflege Pestizide versprühte, gehört zu den Betroffenen.

Schädlingsbekämpfer spült Eichenprozessionsspinner-Nester vom Baum ab. Wer jahrelang in Parks, Grünanlagen oder der Landschaftspflege Pestizide versprühte, gehört zu den Betroffenen.

© Imago/Michael Claushallman

Wer im Beruf jahrelang Pestizide eingesetzt hat und dadurch an Parkinson erkrankte, hat jetzt bessere Chancen auf staatliche Unterstützung.

Das Bundeskabinett hat Ende Mai 2026 beschlossen, die unheilbare Nervenkrankheit unter bestimmten Voraussetzungen offiziell als Berufskrankheit einzustufen. Der Schritt bringt Erleichterung für viele Menschen, die täglich auf Feldern, an Gleisen oder in Parks arbeiten.

Was Parkinson so gefährlich macht

Parkinson ist eine chronische neurologische Erkrankung, die nicht heilbar ist. Sie löst unter anderem starkes Zittern bei gleichzeitiger Muskelstarre aus. Betroffene verlieren zunehmend die Kontrolle über ihren Körper – bei einer Krankheit, gegen die es keine Heilung gibt.

Wer sie als Berufskrankheit anerkannt bekommt, hat Anspruch auf finanzielle Hilfen, Reha-Maßnahmen und Rentenzahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Diese Berufsgruppen profitieren vom Beschluss

Vor allem Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft und in der Landschaftspflege profitieren von der neuen Regelung. Aber auch wer auf Sportanlagen oder Schienenwegen Pestizide einsetzt, fällt unter den Schutz der neuen Verordnung.

Gleiches gilt für Angestellte in der Schädlingsbekämpfung, in der Nutztierhaltung und im Fachhandel für Pflanzen. Sie alle erhalten durch die offizielle Einstufung deutlich mehr Rechtssicherheit.

Die Wissenschaft hatte den Weg geebnet

Die medizinische Grundlage für den Kabinettsbeschluss schufen Experten des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dieser hatte bereits im Frühjahr 2024 die Aufnahme empfohlen und seine Einschätzung im Herbst 2025 noch einmal bekräftigt.

Mehrere Studien belegen, dass der berufliche Kontakt mit bestimmten Pestiziden die typischen Symptome der Nervenkrankheit auslösen kann.

Bauernverband und Arbeitgeber hatten Widerstand geleistet

Der Beschluss war nicht unumstritten. Der Deutsche Bauernverband und die Arbeitgebervereinigung BDA bezweifelten die wissenschaftliche Grundlage und kritisierten den geplanten Grenzwert. Hintergrund war auch die Sorge vor steigenden Beiträgen zur Unfallversicherung durch höhere Behandlungskosten.

Die Bundesregierung reagierte mit einem finanziellen Ausgleich: Der zuständigen Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) wurden für die Jahre 2025 und 2026 zusätzliche Bundeszuschüsse in Höhe von 20 Millionen Euro zur Senkung der Unfallversicherungsbeiträge zugesagt.

Betroffene sollten jetzt schnell handeln

Die Verordnung muss noch durch den Bundesrat – doch Betroffene sollten keine Zeit verlieren. Wer glaubt, durch seinen Beruf an Parkinson erkrankt zu sein, sollte sich sofort an seinen Arzt oder den zuständigen Unfallversicherungsträger wenden.

Wichtig zu wissen: Die Anerkennung als Berufskrankheit passiert nicht automatisch. Kranke müssen detaillierte ärztliche Nachweise erbringen und genau belegen, wann und wie sie am Arbeitsplatz mit Pestiziden in Kontakt kamen. Erfahrungsgemäß lehnen Berufsgenossenschaften Anträge beim ersten Versuch häufig ab – eine frühzeitige rechtliche Beratung ist deshalb dringend empfohlen.

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