Die elektronische Patientenakte (ePA) wird seit Ende April bundesweit ausgerollt. Sie wird nach dem sogenannten Opt-out-Verfahren an gesetzlich Krankenversicherte ausgegeben. Das heißt: Wer bei seiner Krankenkasse keinen schriftlichen Widerspruch einlegt, für den wird die digitale Akte automatisch angelegt. Auf sie haben dann Leistungserbringer im Gesundheitswesen Zugriff. Außerdem sollen die Daten anonymisiert der medizinischen und pharmazeutischen Forschung zugänglich gemacht werden.
Digitalisiertes Gesundheitswesen
Widerspruch gegen die E-Patientenakte: So blockieren Sie einzelne Funktionen
Die meisten Krankenversicherten wissen, dass sie eine ePA generell ablehnen können. Sie können aber auch einzelnen Punkten widersprechen. Hier sind die Optionen.
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Eine Person schiebt eine Versichertenkarte einer Krankenkasse in ein Lesegerät. Elektronische Rezepte und digitale Patientenakten wurden nach jahrelangen Verzögerungen eingeführt.
© David Inderlied/dpa