Einen Tag nach der Ankündigung der Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen, einen zweiten Anlauf für einen Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnungen zu starten, hat sich Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) mit Vorschlägen für einen besseren Mieterschutz zu Wort gemeldet.
„Wer heute Vermietungsangebote für freie Wohnungen im Internet ansieht, stellt fest, dass viele Mietforderungen offensichtlich gegen die Mietpreisbremse verstoßen“, sagte Wegner am Mittwoch vor Journalisten. „Wir müssen die Mietpreisbremse in Berlin konsequent durchsetzen, es gibt zu viele Verstöße dagegen“, sagte er. „Denn es kann nicht sein, dass sich einige Vermieter auf Kosten der Mieter unrechtmäßig bereichern.“
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Leider gebe es bislang zu wenige Sanktionsmöglichkeiten. „Das will ich ändern“, sagte Wegner. „Mein Ziel ist, Verstöße gegen die Mietpreisbremse schärfer zu verfolgen. Denkbar wäre beispielsweise, sie wie Ordnungswidrigkeiten zu behandeln und mit einem Bußgeld zu ahnden“, so Wegner. „Auch die Bundesregierung ist hier gefordert, endlich höhere Bußgelder zu ermöglichen. Zugleich wollen wir dafür sorgen, dass der Wucher-Paragraf scharf gestellt wird.“
Die Mietpreisbremse sieht vor, dass Vermieter beim Abschluss eines Mietvertrages die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent überschreiten dürfen. Bei Verstößen riskieren Vermieter aber bisher nur, dass sie die zu viel kassierten Beträge zurückzahlen müssen. Andere Strafen gibt es nicht. Der Wucher-Paragraf, Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, stellt zwar unter Strafe, wenn ein Vermieter „infolge der Ausnutzung eines geringen“ Wohnungsangebots eine unangemessen hohe Miete verlangt. Doch wird der Paragraf kaum noch angewendet, weil die Mieter seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nachweisen müssen, dass sie mangels Alternativen auf die Anmietung der überteuerten Wohnung angewiesen waren, was in der Praxis kaum möglich ist.
Bei der mitregierenden SPD stoßen Wegners Aussagen auf Zustimmung. „Ich freue mich, dass sich unser Koalitionspartner zum Mieterschutz bekennt“, sagte SPD-Fraktionschef Raed Saleh. „Es ist richtig, wenn Verstöße gegen die Mietpreisbremse sanktioniert werden und wenn Mieter vor Miet-Wucher geschützt werden.“ Der Regierende Bürgermeister habe hier die „volle Unterstützung“ der SPD. „Wir wollen aber noch mehr erreichen“, sagte Saleh. „Uns geht es darum, dass die Mieten in Berlin und in vielen anderen Großstädten bereits jetzt zu hoch sind“, so der Sozialdemokrat. „Wir möchten deswegen erreichen, dass der Bund den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, den Mietanstieg zu begrenzen. Dafür setze ich mich ein – und hoffe auf Unterstützung durch die CDU.“ Im Kern geht es dabei um eine Öffnungsklausel für die Einführung von Mietendeckeln.
Berliner Mieterverein reagiert mit Wohlwollen auf Kai Wegner
Der Berliner Mieterverein (BMV) reagiert mit Wohlwollen auf Wegners Äußerungen. „Wir fordern seit Jahren eine Reform des Wucher-Paragrafen und die Verschärfung der Mietpreisbremse“, sagte die BMV-Geschäftsführerin Wibke Werner. „Wir erleben tagtäglich in unserer Beratungspraxis, dass die Mietpreisbremse umgangen oder schlicht ignoriert wird“, sagte sie. „Dadurch werden teilweise Mietverträge mit völlig überhöhten Mieten abgeschlossen, die dann wiederum Eingang in den Mietspiegel finden und auch dort zur Erhöhung des Mietniveaus beitragen.“
Vermieter würden sich auch nicht davon beeindrucken lassen, dass seit April 2020 überhöhte Mieten rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses zurückgefordert werden können, so Werner. Vielmehr werde „darauf vertraut, dass Mieter froh sind, eine Wohnung gefunden zu haben und das Mietverhältnis nicht gleich mit einer Auseinandersetzung über die Miethöhe“ belasten wollen. „Von daher wäre es zielführend, den Konflikt aus dem Mietverhältnis auszulagern und die Durchsetzung der Mietpreisbremse zum Beispiel mithilfe der örtlichen Wohnungsämter zu organisieren“, schlägt Werner vor.
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„Weiterhin wäre dringend erforderlich, Verstöße gegen die Mietpreisbremse, die nichts anderes als einen Gesetzesverstoß darstelle, mit einem Bußgeld zu belegen“, sagte sie. „Das wird gesetzestechnisch nicht einfach, da im Bürgerlichen Gesetzbuch, wo die Mietpreisbremse geregelt ist, wenig Raum ist, eine öffentlich-rechtliche Bußgeldvorschrift zu verankern.“ Daher wäre es wichtig, neben der Verschärfung der Mietpreisbremse gleichzeitig den sogenannten Wucher-Paragrafen zu überarbeiten und wieder der gängigen Praxis zugänglich zu machen. „Denn hier ist ein Bußgeld vorgesehen, wenn eine Miete vereinbart wird, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt“, so Werner. Zuletzt war eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Wucher-Paragrafens 2022 an der FDP im Bund gescheitert.
Verband BBU hält Nachdenken über stärkere Sanktionen für sinnvoll
Interessant sei der Zeitpunkt für Wegners Äußerungen, kurz nachdem die Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen einen neuen Volksentscheid zur Vergesellschaftung angekündigt habe, sagte Wibke Werner. „Es ist kein Geheimnis, dass der Berliner Senat dem mehr als kritisch gegenübersteht.“ Wenn nun der Regierende Bürgermeister eine Verschärfung der Mietpreisbremse und des Wucher-Paragrafens fordere und SPD-Fraktionschef Saleh den Mietendeckel ins Spiel bringe, dränge sich „der Verdacht auf, dass die Vorstöße dazu dienen, der Vergesellschaftungsdebatte den Wind aus den Segeln zu nehmen“. Davon werde sich „die Initiative wohl nicht beeindrucken“ lassen. „Unabhängig davon können wir den Regierenden Bürgermeister nur darin bestärken, seinen Ankündigungen Taten folgen zu lassen“, so Wibke Werner – und sich „über eine erneute Bundesratsinitiative für eine solche Verbesserung des Mietrechts auf Bundesebene starkzumachen“.
Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) bezeichnete es als „grundsätzlich sinnvoll“, über stärkere Sanktionen bei der Missachtung der Mietpreisbremse sowie über ein „Geländegängigmachen von Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz“ nachzudenken. „Allerdings ist die formale und rechtliche Umsetzung keine einfache Aufgabe“, so BBU-Sprecher David Eberhart. Es handele sich in beiden Fällen um Bundesrecht und es gelte, dass „die Praktikabilität solcher Nachschärfungen gewahrt bleiben sollte“.
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