Wohnraumversorgungsgesetz in Berlin

Sozialmieter erhalten Zuschüsse erst später

Die geplanten Mietzuschüsse für bedürftige Sozialmieter werden voraussichtlich erst ab April 2016 ausgezahlt. Wer seinen Antrag rechtzeitig einreicht, bekommt immerhin rückwirkend Geld - die Zuschüsse sind jedoch an bestimmte Bedingungen gebunden.

Ulrich Paul
4 Min
Bezahlbarer Wohnraum in Berlin wird immer knapper.

Bezahlbarer Wohnraum in Berlin wird immer knapper.

© imago/Jochen Tack Lizenz

Bedürftige Haushalte im sozialen Wohnungsbau müssen sich bis zur Zahlung der versprochenen Mietzuschüsse gedulden. Das gerade vom Abgeordnetenhaus beschlossene neue Wohnraumversorgungsgesetz tritt zwar zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft, die ersten Mietzuschüsse können aber voraussichtlich erst im April 2016 ausgezahlt werden.

Der Grund: In den Wohnungsämtern der Bezirke fehlt es an Personal, um die neuen Aufgaben neben den übrigen Tätigkeiten zu bewältigen. Geplant ist deswegen, die Bearbeitung der Mietzuschuss-Anträge an einen externen Dienstleister zu vergeben, wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Anfrage der Berliner Zeitung erklärte.

Noch kein Dienstleister

Der externe Dienstleister ist noch nicht gefunden. Der Auftrag wurde laut Stadtentwicklungsbehörde zwar bereits ausgeschrieben, ein Zuschlag aber noch nicht erteilt. „Ziel ist die Auswahl eines Dienstleisters im Dezember 2015“, sagte der Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Martin Pallgen. Erste Anträge auf Mietzuschüsse sollen laut Pallgen „im Laufe des März’ 2016“ bewilligt werden.

Gezahlt werde der Zuschuss dann „in der Regel zum 1. Werktag des Folgemonats“. Das bedeutet, dass die ersten Berechtigten frühestens ab April 2016 ihr Geld bekommen. Vorschüsse oder Abschlagzahlungen sind bisher nicht vorgesehen. Mietzuschüsse werden jedoch auch rückwirkend gezahlt. Vorgesehen ist laut Pallgen, dass die Zuschüsse von dem Monat an gewährt werden, in dem die Anträge vollständig vorliegen.

Einkommensgrenzen gelten

Anspruch auf Mietzuschüsse haben sozial bedürftige Haushalte, die mehr als 30 Prozent ihres anrechenbaren Einkommens für die Nettokaltmiete aufbringen müssen. Das ist die Miete ohne alle Nebenkosten. Dabei wird auch der Zustand der Wohngebäude berücksichtigt. Bei Häusern mit einem hohen Energieverbrauch haben die Mieter bereits Anspruch auf den Zuschuss, wenn die Miete 25 Prozent des anrechenbaren Einkommens übersteigt.

Ein Beispiel: Hat ein Einpersonenhaushalt ein anrechenbares Einkommen von 1000 Euro brutto im Monat und eine Miete von 330 Euro, so erhält er im Fall, dass er maximal 30 Prozent des Einkommens für die Miete aufbringen muss, einen Zuschuss in Höhe von 30 Euro. Im Fall, dass der Mieter wegen des schlechten Zustandes des Hauses nur 25 Prozent des Einkommens für die Miete zahlen muss, bekommt er sogar einen Zuschuss von 80 Euro.

Mieter erhalten jedoch nur dann den Zuschuss, wenn ihr Einkommen innerhalb der Berliner Grenzen für den Sozialen Wohnungsbau liegt und ihre Wohnung nicht zu groß ist. Ein Einpersonenhaushalt darf zum Beispiel ein anrechenbares Brutto-Einkommen von 16 800 Euro jährlich haben. Für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Grenze bei 25.200 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich das erlaubte Einkommen um 5 740 Euro, für jedes Kind um 700 Euro. Bei der Feststellung des anrechenbaren Einkommens sind vom normalen Bruttogehalt in der Regel aber noch Abzüge vorzunehmen und Freibeträge zu verrechnen.

75 Quadratmeter für drei Personen

Für die zulässige Wohnungsgröße gilt: Ein Einpersonenhaushalt darf in einer bis zu 50 Quadratmeter großen Wohnung leben, ein Zweipersonenhaushalt in einer 65 Quadratmeter Wohnung, ein Dreipersonenhaushalt in einer 75 Quadratmeter großen Wohnung und ein Vierpersonenhaushalt in einer 85 Quadratmeter großen Wohnung.

In Berlin wird es im kommenden Jahr noch rund 118.000 Sozialwohnungen geben. 26.000 Haushalte davon haben nach Untersuchungen im Auftrag des Senats Anspruch auf Mietzuschuss. Für 2016 und 2017 wird mit jährlichen Kosten in Höhe von 40 Millionen Euro gerechnet, davon 35 Millionen Euro für die Mietzuschüsse und rund fünf Millionen Euro für Verwaltungskosten.

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