Die Durchsuchung bei einem Redakteur von Radio Dreyeckland in Freiburg beschäftigt nun auch die Karlsruher Richter vom Bundesverfassungsgericht. Die Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), der betroffene Redakteur und eine Anwältin legten laut übereinstimmenden Mitteilungen vom Freitag Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung der Privatwohnung und die Beschlagnahme von Datenträgern ein. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte auf Anfrage den Eingang der Beschwerde.
Ermittler hatten im Januar zwei Mitarbeiterwohnungen und Redaktionsräume des nicht kommerziellen Senders durchsucht. Der Vorwurf der Ermittler lautet, dass auf der Homepage des Senders ein Bericht veröffentlicht wurde, der einen Link auf ein Archiv der verbotenen Vereinigung „Linksunten.Indymedia“ enthalten habe. Diese war im August 2017 vom Bundesinnenministerium nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg verboten und aufgelöst worden
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im November im Rechtsstreit entschieden, dass die Durchsuchung bei dem Redakteur des Senders rechtmäßig gewesen sei. Es habe damals einen konkreten Tatverdacht gegeben.
Rechtliche Schritte wurden bereits angekündigt
„Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF gemeinsam mit RDL (Radio Dreyeckland) klären lassen, dass das Setzen eines Links im Rahmen eines Presseberichts keine strafbare Unterstützungshandlung darstellen kann“, teilte die Bürgerrechtsorganisation GFF nun mit. Außerdem wolle man klären, dass auch die Durchsuchung von Redaktionsräumen und Wohnungen von Mitarbeitern sowie das Beschlagnahmen redaktioneller Daten die Pressefreiheit verletze.
Die Verfassungsbeschwerde kam nicht überraschend. Der Jurist David Werdermann von der GFF hatte bereits im November weitere rechtliche Schritte in Aussicht gestellt, darunter auch eine Verfassungsbeschwerde. Radio Dreyeckland entstand aus der regionalen Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er-Jahre und bekam 1988 als erstes freies Radio in Deutschland eine Sendelizenz.
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