Die Frage war an sich harmlos: Welche Bedeutung hat für Sie der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wollte das Redaktionsnetzwerk RND vor ein paar Tagen vom Kulturstaatsminister Wolfram Weimer wissen. Die Antwort schien zunächst auch nicht weiter bemerkenswert zu sein. Wolfram Weimer sagte, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei wichtig für die politische Kultur des Landes. Und er müsse über die Rundfunkbeiträge finanziell abgesichert bleiben. Dann doch Kritik: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe ein Akzeptanzproblem, weil er „politisch links geneigt“ wirke. Und schließlich ein Satz mit Sprengkraft: „Es ist nicht gut, wenn viele Millionen Deutsche zwar Zwangsbeiträge zahlen müssen, aber das Gefühl haben, dass sie dort nicht vertreten werden. Das sollte sich ändern.“
Zwangsbeiträge – dieser Begriff rief den Journalisten Georg Restle auf den Plan, der bei der ARD das Politikmagazin „Monitor“ leitet. Er geißelte die Äußerung Weimers auf X und stellte dessen Eignung für das Amt infrage. „‚Zwangsbeitrag‘ ist der zentrale Kampfbegriff einer Kampagne, die nichts anderes im Schilde führt, als den ÖRR abzuschaffen. Das weiß Wolfram Weimer natürlich – und verwendet diesen Begriff trotzdem oder gerade deshalb. Das macht ihn als Kulturstaatsminister untragbar.“
Derzeit verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über den Rundfunkbeitrag
Restle erntete mit seinem Post Zustimmung, aber auch Kritik und Häme. Dass der Jurist Arnd Diringer, Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht in Ludwigsburg, sich mäßigend in die Debatte auf X einschaltete, half nicht. Er wies darauf hin, dass der Begriff „Zwangsabgabe“ eine Tatsache benenne. Er finde sich etwa auch in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministeriums, das 2014 publiziert wurde. Der Begriff werde zum Beispiel in dem Kapitel „Finanzierung über nutzungsunabhängige Zwangsabgabe“ verwendet.
Wolfram Weimers Äußerung fällt in eine Zeit, in der das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Rundfunkbeitrag verhandelt. Geklagt hat eine Frau aus Bayern, die anonym bleiben möchte. Sie findet, der ÖRR verletze regelmäßig journalistische Standards sowie die Grundsätze von Unparteilichkeit und Objektivität, wie sie in Artikel 26 des Medienstaatsvertrages festgehalten sind. Das Urteil wird am 15. Oktober erwartet.
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